Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet "Kindergarten am Wiesensteig" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 18.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 151 das Gebiet „Kindergarten am Wiesensteig“ in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 04.02.2020 bis 18.02.2020 durchgeführt. Es wurde hierzu beim Markt Wolnzach ein Schreiben mit einer Stellungnahme oder Einwänden vorgebracht. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 28.02.2020 bis 04.05.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie mit Schreiben vom 20.02.2020 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 durchgeführt. Es lagen hierzu drei Schreiben mit Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 21.09.2022 die öffentliche Auslegung sowie mit Schreiben vom 26.07.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 durchgeführt. Es liegt ein Schreiben mit Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt der vom Büro Eichenseher Ingenieure GmbH, Dipl.-Ing. Wolfgang Eichenseher, Pfaffenhofen a. d. Ilm, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 10.11.2022 zu. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 angefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Dokumente
Abwägung 10.11.2022 mit nachgereichten STN WWA + LRA (.pdf)

Datenstand vom 01.12.2022 14:21 Uhr