Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet "Kindergarten am Wiesensteig" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 18.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 151 das Gebiet „Kindergarten am Wiesensteig“ in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 04.02.2020 bis 18.02.2020 durchgeführt. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 28.02.2020 bis 04.05.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie mit Schreiben vom 20.02.2020 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 durchgeführt. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 21.09.2022 die öffentliche Auslegung sowie mit Schreiben vom 26.07.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 durchgeführt. Es liegt ein Schreiben mit Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt den oben genannten Abwägungen für den Bebauungsplan Nr. 151 „Kindergarten am Wiesensteig“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu. 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt aufgrund § 10 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Verordnung für die bauliche Nutzung von Grundstücken (BauNVO), der Planzeichenverordnung (PlanzV) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) den Büro Eichenseher Ingenieure GmbH, Dipl.-Ing. Wolfgang Eichenseher, Pfaffenhofen a. d. Ilm, gefertigten Bebauungsplan Nr. 151 „Kindergarten am Wiesensteig“ mit Begründung in der Fassung 10.11.2022 als Satzung. 

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntgabe gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Dokumente
Abwägung 14.07.2022 (.pdf)

Datenstand vom 01.12.2022 14:21 Uhr