Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 99 „Am Kalvarienweg“ gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Umgriff der Aufhebung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 99 für das Gebiet „Am Kalvarienweg“ in Gero
ldshausen mit den Fl.Nrn. 135/3, 140/1, 109 Tfl. der Gemarkung Geroldshausen.
Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:
Nördliche Grenze
Landwirtschaftliches Grundstück Fl.Nr. 134, Fl.Nr. 135/2, 135 und 140
Östliche Grenze
Grundstück Fl. Nr. 113
Südliche Grenze
Ortsstraße „Kalvarienweg“
Westliche Grenze
Grundstücke Fl.Nr. 131,132 und 132/1
Die Grenzen der Aufhebungssatzung sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:
Mit der Aufstellung der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Am Kalvarienweg“ soll der Bebauungsplan rückabgewickelt werden und die Grundstücke wieder als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen werden.
Das Verfahren für die Aufhebung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Zuge der Berichtigung anzupassen.
Mit der Ausarbeitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 99 für das Gebiet „Am Kalvarienweg“ wird das Büro Eichenseher Ingenieure, Luitpoldstraße 2a, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, beauftragt.
Der Grundstückseigentümer Fl. Nr. 140/1 Gemarkung Geroldshausen hat sich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten zu verpflichten.