Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 99 "Am Kalvarienweg"; hier: Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 15.09.2022 wurde beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 99 „Am Kalvarienweg“ aufzuheben und den Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Die Flächen sollen im Flächennutzungsplan wieder als landwirtschaftliche Fläche dargestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 99 „Am Kalvarienweg“ gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB). 

Der Umgriff der Aufhebung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 99 für das Gebiet „Am Kalvarienweg“ in Geroldshausen mit den Fl.Nrn. 135/3, 140/1, 109 Tfl. der Gemarkung Geroldshausen.  

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt: 

Nördliche Grenze
Landwirtschaftliches Grundstück Fl.Nr. 134, Fl.Nr. 135/2, 135 und 140 

Östliche Grenze
Grundstück Fl. Nr. 113 

Südliche Grenze
Ortsstraße „Kalvarienweg“

Westliche Grenze
Grundstücke Fl.Nr. 131,132 und 132/1


Die Grenzen der Aufhebungssatzung sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:


Mit der Aufstellung der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Am Kalvarienweg“ soll der Bebauungsplan rückabgewickelt werden und die Grundstücke wieder als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen werden. 
Das Verfahren für die Aufhebung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Zuge der Berichtigung anzupassen. 

Mit der Ausarbeitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 99 für das Gebiet „Am Kalvarienweg“ wird das Büro Eichenseher Ingenieure, Luitpoldstraße 2a, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, beauftragt. 

Der Grundstückseigentümer Fl. Nr. 140/1 Gemarkung Geroldshausen hat sich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten zu verpflichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2022 14:21 Uhr