Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 99 "Am Kalvarienweg" des Markt Wolnzach; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 10.11.2022 wurde die Aufstellung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 99 „Am Kalvarienweg“ beschlossen. 

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 12.12.2022 bis 23.12.2022 durchgeführt. Dabei hat sich ein Bürger zur Planung geäußert. Die eingegangene Stellungnahme wird im Rahmen der Abwägung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB behandelt. 

Das beauftragte Planungsbüro Eichenseher Ingenieure, Pfaffenhofen a. d. Ilm hat nun den Entwurf der Aufhebungssatzung gefertigt und wird hiermit dem Marktgemeinderat zur Billigung vorgelegt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro Eichenseher Ingenieure, Pfaffenhofen a. d. Ilm, ausgearbeiteten Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 99 für das Gebiet „Am Kalvarienweg“ in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 BauGB mit Begründung in der Fassung vom 19.01.2023. 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 13a Abs. 4 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 13a Abs. 4 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2023 13:41 Uhr