Bebauungsplan Nr. 136 für das Gebiet "Glandergassleiten" in Wolnzach; hier: Anordnung und Übertragung der Umlegung nach § 45 Baugesetzbuch (BauGB) des Baugebietes "Glandergassleiten" in Wolnzach an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a. d. Ilm gemäß § 46 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 18.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 136 für das Gebiet „Glandergassleiten“ in Wolnzach gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.04.2021 bis 04.06.2021 durchgeführt. Es ist ein Umlegungsverfahren gemäß § 45 Satz 2 Nr. 1 BauGB nötig. Die beteiligten Grundstückseigentümer wurden hiervon gemäß § 47 Abs. 1 BauGB in Kenntnis gesetzt und entsprechend angehört.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach ordnet gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Durchführung des Umlegungsverfahrens/die Umlegung für die Verwirklichung des Bebauungsplans Nr. 136 für das Gebiet „Glandergassleiten“ in Wolnzach an. 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt weiter, dass die Durchführung des Umlegungsverfahrens nach § 46 Abs. 4 Satz 1 BauGB dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kellerstraße 6, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm übertragen wird. 

Über die Einzelheiten der Umlegung einschließlich der Mitwirkungsrechte der Marktgemeinde ist eine Vereinbarung gemäß § 46 Abs. 4 Satz 2 zwischen dem Markt Wolnzach und dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a. d. Ilm zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2023 13:41 Uhr