Bebauungsplan Nr. 159 für das Gebiet "Schlagenhausermühle V" des Marktes Wolnzach; hier: Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2023 ö beschliessend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159 „Schlagenhausermühle V“ in Wolnzach. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 957/2 der Gemarkung Wolnzach 

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt: 

Nördliche Grenze:
Fl. Nr. 426/2 der Gemarkung Gosseltshausen 

Östliche Grenze:
Fl. Nr. 957/3 der Gemarkung Wolnzach 

Südliche Grenze:
Fl. Nr. 957/10 der Gemarkung Wolnzach 

Westliche Grenze:
Fl. Nr. 958 der Gemarkung Wolnzach sowie Fl. Nr. 388/6 der Gemarkung Gosseltshausen 

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt und innerhalb der gestrichelten Linie:


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets geschaffen werden. 

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro Kunze, Seeholzer Architekten GmbH, München und das Büro Terrabiota Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, Starnberg beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2023 13:41 Uhr