Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der neugebauten Straße „Edith-Stein-Straße“ in Wolnzach, Ortsteil Eschelbach, zur Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2023 ö beschliessend 7

Beschluss

Für die im Markt Wolnzach, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm neugebaute Straße auf dem Grundstück Flurnummer 72/0 der Gemarkung Eschelbach liegen die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG zur Widmung einer Straße vor. Somit ist gemäß Art. 6 BayStrWG die Widmung zur Ortsstraße vom Markt Wolnzach als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen. Die Straße erhält die Straßenbezeichnung „Edtith-Stein-Straße“.

Die Straße beginnt an der Einmündung der Ortsstraße „Emmeramstraße“ bei der nördlichen Grenze der Grundstücke Fl.Nr. 72/0 Gemarkung Eschelbach (km 0.000) und endet an der Einmündung der Ortsstraße „Don-Bosco-Straße“ bei der südlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 72/0 Gemarkung Eschelbach (km 0,137).

Träger der Straßenbaulast für die Gesamtlänge von 0,137 km ist der Markt Wolnzach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2023 13:41 Uhr