Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 09.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden.
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.
Diskussionsverlauf
Marktgemeinderätin Winter fragt an, warum die Nutzungsänderung der Siegelhalle als temporäre Unterkunft für Asylbewerber bis zum 31.12.2025 befristet wird, obwohl der Pachtvertrag nur für ein halbes Jahr geschlossen wurde. 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass es sich bei der Befristung bis 2025 um Baurecht handelt, der Pachtvertag mit dem Landratsamt wurde lediglich bis 31.07.2023 geschlossen. Es sei derzeit nicht geplant, die Siegelhalle über diesen Zeitraum hinaus als Asylunterkunft zu nutzen.
Datenstand vom 02.03.2023 14:04 Uhr