Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Ehemaliges Klostergelände“ im beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Der Umgriff der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 für das Gebiet „Ehemaliges Klostergelände“ umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129 und somit die Grundstücke Fl.Nr. 127/11, 72/14, 72/11, 72/12, 72/13, 72, 72/4, 72/5, /2/6, 72/7, 72/8, 99/3, 99/4, 94, 68/1, 127 Tlfl., 127/20, 127/19, 72/19, 127/18, 127/17, 72/18, 127/16, 72/17, 127/15, 72/16, 127/14, 127/13, 72/9 und 72/15 jeweils der Gemarkung Eschelbach.
Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:
Nördliche Grenze:
Ortsstraße Emmeramstraße Fl.Nr. 127/3 und Ortsstraße Dorfstraße Fl.Nr. 127/5 jeweils der Gemarkung Eschelbach
Östliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 76/2, 75 und östl. Restfläche Ortsstraße Don-Bosco-Straße Fl.Nr. 127 der Gemarkung Eschelbach
Südliche Grenze:
Südliche Restfläche Ortsstraße Don-Bosco-Straße Fl.Nr. 127 der Gemarkung Eschelbach
Westliche Grenze:
Stichstraße der Ortsstraße Emmeramstraße Fl.Nr. 127/3 sowie Grundstücke Fl.Nr. 71 und 72/3 der Gemarkung Eschelbach
Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der gestrichelten Linien:
Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Ehemaliges Klostergelände in Eschelbach“ soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für eine Optimierung und Aktualisierung des Bebauungsplans durch eine Verschlankung der bisherigen Festsetzungen geschaffen werden.
Mit der Ausarbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 für das Gebiet „Ehemaliges Klostergelände“ in Eschelbach wird das Büro Eichenseher Ingenieure, Luitpoldstraße 2a, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, beauftragt.