25. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 für das Gebiet "IGN Kühlhallen und Kommissionierung sowie Neubau eines Dorfheimes" in Niederlauterbach; hier: Änderung des Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 15.09.2022 die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150 für das Gebiet „IGN Kühlhallen und Kommissionierung sowie Neubau eines Dorf- und Schützenheims“ beschlossen. Nachdem die vorgesehene Nutzung als Schützenheim nicht realisiert werden kann, wird der am 15.09.2022 gefasste Aufstellungsbeschluss dahingehend klarstellend geändert, als das die Bezeichnung in „IGN Kühlhallen und Kommissionierung sowie Neubau eines Dorfheimes“ geändert wird. Der Umgriff des Aufstellungsbeschlusses bleibt bestehen, da hier kein Änderungsbedarf besteht. 

Beschluss 1

Im Diskussionsverlauf stellt Marktgemeinderat Röhrich den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes auf eine der kommenden Sitzungen des Marktgemeinderates.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Machold, Braun, Brummer, Gmelch, Koch, Maier St., Schapfl, Schmidpeter, Talke, Westermair, Winter und Zimmermann) Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes Nr. 150 für das Gebiet „IGN Kühlhallen und Kommissionierung sowie Neubau eines Dorfheims“ in Niederlauterbach im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB. 

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 683 sowie Teilflächen des Grundstückes Fl.Nr. 767/0 der Gemarkung Niederlauterbach. 

Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bauleitplangebiets werden wie folgt fortgesetzt:

Nördliche Grenze:
Fl.Nr. 683/2 der Gemarkung Niederlauterbach Oberlauterbacher Straße 20, Fl.Nr. 681/1 Tlfl. der Gemarkung Niederlauterbach „Oberlauterbacher Straße“, Fl.Nr. 681/11 Tlfl., sowie Fl.Nr. 681/0 Tlfl. der Gemarkung Niederlauterbach Kreisstraße PAF 22

Östliche Grenze:
Landwirtschaftliches Grundstücke Fl.Nr. 690 der Gemarkung Niederlauterbach

Südliche Grenze:
Südliche Restfläche Fl.Nr. 683 sowie 767/0 der Gemarkung Niederlauterbach

Westliche Grenze:
Fl.Nr. 770 Tlfl. der Gemarkung Niederlauterbach

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt und innerhalb der gestrichelten Linie:



Das Gebiet soll im Parallelverfahren als Gewerbegebiet zur Ansiedlung der IGN Niederlauterbauch mit Kühlhallen und Kommissionierung sowie der Neubau eines Dorfheimes im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 BauGB ausgewiesen werden.

Die beteiligten Grundstückseigentümer haben sich durch einen städtebaulichen Vertrag zu Übernahme der Kosten für die Bauleitplanverfahren zu verpflichten.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro Eichenseher Ingenieure GmbH, Luitpoldstraße 2a, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm beauftragt. 

Der bisherige Aufstellungsbeschluss vom 15.09.2022 wird aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Schäch, Dr. Geislinger, Hackl, T. Maier, Röhrich, Schlicht, Sedlmeier, Trapp, Wallner, Siegmund)

Datenstand vom 02.03.2023 14:04 Uhr