Finanzverwaltung; hier: Entlastung für die Jahresrechnung 2021
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 20.04.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) | Sitzung des Marktgemeinderates | 20.04.2023 | ö | beschliessend | 6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Marktgemeinderat kann in der gleichen Sitzung die Jahresrechnung feststellen und über die Entlastung beschließen. Die jeweiligen Beschlüsse müssen aber formal getrennt sein, denn bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der 1. Bürgermeister bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)
Datenstand vom 27.04.2023 15:31 Uhr