Finanzverwaltung; hier: Entlastung für die Jahresrechnung 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 20.04.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat kann in der gleichen Sitzung die Jahresrechnung feststellen und über die Entlastung beschließen. Die jeweiligen Beschlüsse müssen aber formal getrennt sein, denn bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der 1. Bürgermeister bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss

Aufgrund Art. 102 Abs. 3 GO wird für die örtlich geprüfte Jahresrechnung 2021 die Entlastung durch den Marktgemeinderat beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Datenstand vom 27.04.2023 15:31 Uhr