Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 für das Gebiet „Sandbergäcker“ in Geroldshausen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB.
Das Bebauungsplangebiet umfasst die westlichen Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1586, 1587, 1588 und 1590 der Gemarkung Geroldshausen.
Die Grenzen des Bebauungsplanes werden wie folgt festgesetzt:
Nördliche Grenze:
Fl.Nr. 1584 (Garten- und Landschaftsbaufirma in der Hauptstraße 1a) und Fl.Nr. 1580/2 (Zufahrt zur Garten- und Landschaftsbaufirma) jeweils der Gemarkung Geroldshausen.
Östliche Grenze:
Restfläche der Grundstücke Fl.Nr. 1586, 1587, 1588 und 1590 jeweils der Gemarkung Geroldshausen.
Südliche Grenze:
Teilfläche der Fl.Nr. 1590 (Straße „Am Sportpark“) der Gemarkung Geroldshausen.
Westliche Grenze:
Teilfläche der Fl.Nr. 1580/2 (Zufahrt zur Garten- und Landschaftsbaufirma in der Hauptstraße 1a) und der Kreisstraße PAF 11 „Hauptstraße“ Fl. Nr. 1580 jeweils der Gemarkung Geroldshausen.
Die Grenzen des Plangebiets sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:
Das Gebiet soll als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Es sollen die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs (Schweißfachhandel) mit Bürokomplex, Beton-, Bohr- und Sägebetrieb mit Werkstatt sowie einer Lagefläche geschaffen werden.
Der Vorhabensträger hat den städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten für die Bauleitplanverfahren unterzeichnet. Des Weiteren ist ein entsprechender Erschließungs- und Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger zu schließen.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.