Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 166 "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Bruckbach" und 28. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wolnzach im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 01.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 01.02.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Vorhabenträger beantragt auf den Grundstücken Fl. Nr. 260 und auf einer Teilfläche der Fl. Nr. 278 der Gemarkung Burgstall, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Der Antragsteller plant mit dem regenerativ erzeugten Strom den Gewerbepark Bruckbach zu versorgen. 
Der Standort liegt auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche südöstlich des Gewerbegebiets Bruckbach. Mit der möglichen Photovoltaik-Freiflächenanlage Bruckbach auf den Flurnummern 260 und 278 der Gemarkung Burgstall wird eine Photovoltaikanlage mit einer eingezäunten Fläche von rund 5 ha geplant. Außerhalb des Anlagenzauns liegt die Ausgleichsfläche für die Photovoltaikanlage mit rund 1 ha. 

Für das Vorhaben liegt ein Standortgutachten gemäß den Richtlinien des Marktes Wolnzach vor. 

Der Vorhabensträger hat sich durch einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten für die Bauleitplanverfahren zu verpflichten. Des Weiteren ist ein entsprechender Erschließungs- und Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger zu schließen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 166 für das Gebiet „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Bruckbach“ in Wolnzach im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB. 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 260 und eine Teilfläche der Fl. Nr. 278 der Gemarkung Burgstall. 

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt: 

Nördliche Grenze:
Restfläche der Fl. Nr. 278 der Gemarkung Burgstall sowie Restfläche der Fl. Nr. 260 der Gemarkung Burgstall 

Östliche Grenze:
Weg Fl. Nr. 274 der Gemarkung Burgstall sowie Weg Fl. Nr. 303 der Gemarkung Eschelbach 

Südliche Grenze:
Weg Fl. Nr. 297 der Gemarkung Eschelbach, Fl. Nrn. 298 sowie 300 der Gemarkung Eschelbach 

Westliche Grenze:
Fl. Nr. 1324 der Gemarkung Eschelbach sowie Restfläche der Fl. Nr. 260 der Gemarkung Burgstall

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:

Das Gebiet soll im Parallelverfahren als Sondergebiet zur Errichtung von Photovoltaikflächen im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 BauGB ausgewiesen werden.

Der Vorhabensträger hat sich durch einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten für die Bauleitplanverfahren zu verpflichten. Des Weiteren ist ein entsprechender Erschließungs- und Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger zu schließen. 

Mit der Ausarbeitung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 166 für das Gebiet „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Bruckbach“ wird der Planer Stefan Joven, München beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.02.2024 14:48 Uhr