Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach;
hier: Umgang mit einkommensorientierten Wohnraum (EOF)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 07.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Vermehrt treten Bauherren an den Markt Wolnzach heran, welche Vorhaben nach EOF Förderung umsetzten wollen. Im Einkommenorientierten Wohnbau wird kostengünstigerer Wohnraum angeboten; es ist üblich, dass für dieses Bauvorhaben ein reduzierter Stellplatzschlüssel gilt.
Erfahrungsgemäß wird im EOF geförderten Wohnraum pro Wohneinheit 1 Stellplatz festgelegt.
Der Marktgemeinderat sieht eine solche Regelung grundsätzlich für die Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach interessant. Die Verwaltung soll eine mögliche Änderung der Stellplatzsatzung weiter ausarbeiten und dem Marktgemeinderat dann nochmals vorlegen.
Ohne Beschluss.
Datenstand vom 27.03.2024 15:38 Uhr