Der Markt Wolnzach erlässt aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:
§ 1
§ 1 erhält folgende Neufassung:
1. Familien-Saisonkarten:
a) Grundkarte für den Familienvorstand 160,00 €
b) Familien, die Leistungen nach dem SGB II und XII beziehen, 90,00 €
nach Vorlage eines entsprechenden Bescheides.
c) Zusatzkarte für die weiteren Familienmitglieder kostenlos
Als Familienmitglieder zählen der Ehegatte und die in einer
eheähnlichen Lebensgemeinschaft wohnenden Personen. Ferner
die Kinder im Sinne des Familienrechts bis zum vollendeten
18. Lebensjahr.
- Alleinerziehende 110,00 €
e) Zusatzkarte für die weiteren Familienmitglieder kostenlos
Als Familienmitglieder zählen die Kinder im Sinne des
Familienrechts bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
2. Einzel-Saisonkarten:
a) Erwachsene 95,00 €
b) Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II und XII beziehen, 60,00 €
nach Vorlage eines entsprechenden Bescheides.
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. 50,00 €
Maßgebend ist der Tag der Ausstellung.
d) Schwerbehinderte, GdB mind. 50 % 50,00 €
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises
e) Bundesfreiwilligendienstleistender und Ableistende des freiwilligen sozialen Jahres, Studenten und Auszubildende 50,00 €
nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises
3. Tageskarten für einmaligen Eintritt:
a) Erwachsene 5,50 €
b) Kinder, Jugendliche , Personenkreis unter 2 c) – e) 3,50 €
c) Erwachsene ab 18.00 Uhr von Montag – Freitag (außer an Feiertagen) 3,00 €
- Kinder, Jugendliche, Personenkreis unter 2 c) – e) ab 18.00 Uhr 2,50 €
von Montag – Freitag (außer an Feiertagen)
4. 10er Blockkarte:
a) Erwachsene 42,00 €
b) Kinder, Jugendliche, Personenkreis unter 2 c) – e) 21,00 €
5. Eintritt für Schulklassen:
- Schulklassen aller Wolnzacher Schulen unter Führung einer
Lehrkraft haben freien Eintritt.
- Schulklassen auswärtiger Gemeinden und Schulverbände
unter Führung einer Lehrkraft pro Schüler 0,50 €
6. Bundeswehr:
Geschlossene Formationen unter Aufsicht eines Dienstgrades pro Mann 4,00 €
7. Sonstiges:
a) Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr haben freien Eintritt.
b) Die Benutzung der Duschanlagen und des Föns ist gebührenfrei.
c) Die Teilnahme an der Wassergymnastik ist kostenlos.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.