Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl. Nr. 1022/13, 978/3 der Gemarkung Wolnzach, Hopfenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 19.03.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke Fl.Nr. 1022/13 und 978/3 der Gemarkung Wolnzach liegen im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und sind im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Mischgebiet (MI) ausgewiesen.

Der Antragsteller hat nun eine neue Planung mit zwei Gebäuden eingereicht. Bei Überprüfung der neuen Pläne ist aufgefallen, dass die Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach nicht eingehalten ist. 
Der Antragsteller kann die nach Satzung erforderlichen Besucherstellplätze nicht nachweisen. 

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern, Haus West mit 10 Wohneinheiten, Haus Ost mit 5 Wohneinheiten mit Tiefgarage mit 25 Stellplätzen und 2 oberirdischen Stellplätzen, 36 Fahrradstellplätze und Kinderspielplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1022/13 und 978/3 der Gemarkung Wolnzach, Hopfenstraße 18 wird nicht befürwortet. 

Die Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach ist mit diesem Bauvorhaben nicht eingehalten. Der Antragsteller kann die nach Satzung erforderlichen Besucherstellplätze oberirdisch nicht nachweisen. Die Besucherstellplätze sind zeichnerisch extra darzustellen.  

Der Bauausschuss beauftragt 1. Bürgermeister Machold oder seinen Vertreter im Amt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, sobald der neue zeichnerische Stellplatznachweis erbracht wurde. Eine erneute Behandlung im Gremium ist in diesem Fall nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Trapp, Zimmermann)

Datenstand vom 15.04.2024 17:52 Uhr