Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 590/4 der Gemarkung Königsfeld, Forsterring


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 19.03.2024 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Grundstück Fl.Nr. 590/4 der Gemarkung Königsfeld befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 104 für das Gebiet „An der Schmädelstraße“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr: 

  1. Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest. Der geplante Carport wurde nicht innerhalb der dafür ausgewiesenen Fläche errichtet. 

Anstelle einer Garage wurde ein Carport errichtet. Zum Witterungsschutz wurde der Carport in Hausflucht errichtet. Somit steht der Carport im Osten 2,10 m außerhalb des Bauraums. 

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegt ein genehmigter Bezugsfall im Geltungsbereich des Bebauungsplans vor. 

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 590/4 der Gemarkung Königsfeld, Forsterring 5, wird befürwortet. 

Sollten weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes von Nöten sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung der isolierten Befreiung zieht keine automatische Änderung des Bebauungsplanes nach sich. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2024 17:52 Uhr