Vollzug der Wasser- und Verwaltungsverfahrensgesetze; Verordnungsverfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Lauterbach von Fluss-km 0,00 bis Fluss-km 4,90 Hier: Anhörungsverfahren nach Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 2 und 3a BayVwVfG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 19.03.2024 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt hat das Überschwemmungsgebiet am Lauterbach ermittelt und in Karten dargestellt und dem Landratsamt Pfaffenhofen am 05.02.20219 vorgelegt. Durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12/2019 hat das Landratsamt Pfaffenhofen das Überschwemmungsgebiet am Lauterbach vorläufig gesichert. Für das Festsetzungsverfahren wurden die Unterlagen vom Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt geprüft und ergänzt und dem Landratsamt Pfaffenhofen mit der Bitte um Festsetzung übersandt. 

Das Landratsamt hat nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG i. V. m. Art. 46 Abs. 3 BayWG das Überschwemmungsgebiet verpflichtend durch Rechtsverordnung festzusetzen. Vor dem Erlass dieser Rechtsverordnung führt die Kreisverwaltungsbehörde aufgrund von Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG ein Anhörungsverfahren entsprechend Art. 73 Abs. 2 bis 8 BayVwVfG durch und veranlasst, dass der Plan in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, ausgelegt wird (Art. 73 Abs. 2 BayVwVfG). 

Entsprechend Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 2 und 3a BayVwVfG wurde dem Markt Wolnzach als Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. 

Beschluss

Der Markt Wolnzach nimmt das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Lauterbach zur Kenntnis. 
Auf folgendes wird hingewiesen: 
Zwischen Niederlauterbach und Oberlauterbach befinden sich zwei große Regenrückhaltebecken. Der Markt Wolnzach bittet zu prüfen, ob diese bei der Ermittlung des Überschwemmungsgebietes am Lauterbach berücksichtigt wurden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderätin Tanja Maier hat zu Beginn des Tagesordnungspunktes die Sitzung verlassen.

Datenstand vom 15.04.2024 17:52 Uhr