Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach 2020-2026; hier: Änderung des § 35 - Art der Bekanntmachung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Aufgrund der neuesten kommunalrechtlichen Vorgaben wird es den Kommunen nun ermöglicht, sämtliche amtlichen Bekanntmachungen (insbesondere Satzungen und Verordnungen) digital auf der Webseite des Marktes Wolnzach zu veröffentlichen.
Die Änderung erlaubt es uns, den Bürgerinnen und Bürgern einen zeitgemäßen Zugang zu wichtigen Informationen zu bieten und gleichzeitig Kosten zu sparen. 

Beschluss

Der Gemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt seine Geschäftsordnung vom 24.09.2020 wie folgt zu ändern:

§ 35 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach 2020-2026 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

(1) 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung (Rathaus Wolnzach) zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen bekanntgegeben wird. 2Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. 4Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2024 14:53 Uhr