Gehrig Philipp; BA 2016007 Fl.-Nr. 6461, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 27.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.09.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 6461 der Gemarkung Himmelstadt eine landwirtschaftliche Maschinenhalle errichten. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Das Vorhaben ist zulässig, soweit es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt. Nach eigenen Angaben des Bauherrn betreibt dieser einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb. Die Halle soll errichtet werden, da bislang keine Hofstelle vorhanden ist und für die vorhandenen Maschinen in der vorhandenen Maschinenhalle Platzmangel gegeben ist. Aus Sicht der Verwaltung ist die Privilegierung gegeben, soweit die Angaben durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Karlstadt bestätigt wird.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 6461 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:51 Uhr