Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Himmelstadt (BGS-EWS-Hi) vom 27.03.2014 Änderung des § 10 Abs. 3 und 7;


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 13.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.10.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Richtlinien der o.g. Satzung, § 10 Abs. 3 bestimmt den Wasserverbrauch, der nicht durch Wasserzähler gemessen wurde, zu schätzen.

Die Verwaltung hat im Zuge einer Änderung des § 10 Abs. 3 BGS-EWS Hi den durchschnittlichen Wasser- und Schmutzwasserverbrauch je Einwohner mit Hauptwohnsitz in Himmelstadt für die Jahre 2010 - 2015 berechnet.

Abrechnungsjahr
Gesamte berechnete Wassermenge in m³
Einwohner mit Hauptwohnsitz
Durchschnitt in m³
Gerundet
Gesamtdurchschnitt in m³
2010
61.290
1655
37,03
37
 
2011
60.812
1653
36,79
37
 
2012
62.558
1648
37,96
38
 
2013
60.698
1633
37,17
37
 
2014
59.260
1612
36,76
37
 
2015
60.447
1607
37,61
38
 
2016
 
1595
0,00
 
37






Da bei der Berechnung des Frischwassermaßstabes auch die Gartenwassermengen mit einfließen, ist des Besser den durchschnittlichen Verbrauch nach dem Schmutzwassermengen abzustellen.








Der durchschnittliche Verbrauch nach den Gesamt berechneten Abwassermengen berechnet sich wie folgt:

Abrechnungsjahr
Gesamte berechnete Wassermenge in m³
Einwohner mit Hauptwohnsitz
Durchschnitt in m³
Gerundet
Gesamtdurchschnitt in m³
2010
57.755
1655
34,90
35
 
2011
57.058
1653
34,52
35
 
2012
58.807
1648
35,68
36
 
2013
57.486
1633
35,20
35
 
2014
58.229
1612
36,12
36
 
2015
56.868
1607
35,39
35
 
2016
 
1595
0,00
 
35

Somit wäre der durchschnittliche Schmutzwasserverbrauch pro Einwohner in Himmelstadt in Höhe von 35 m³ pro Person und Jahr realistisch. Wobei auch hier Kinder unter drei Jahren berücksichtigt sind.

Der Gemeinderat kann über eine Änderung dieser Schätzwerte entscheiden und diese nach dem Verbrauchsverhalten abstimmen.

Die Verwaltung hat im Zuge der Änderungen der Beitrags- und Gebührensatzungen des Marktes Zellingen umfangreiche Rücksprachen mit der Rechtsaufsicht geführt.

Der Markt Zellingen hat darauf seine Satzungen geändert.

Die Rechtsausicht ist der Meinung, dass der Pauschalwert der Mustersatzung (15 m³ pro Einwohner) sich am durchschnittlichen Verbrauch pro Person und Jahr orientieren soll und dieser an die örtlichen Verbrauchsverhältnisse und an die Niederschlagsmengen angepasst werden kann.

Nach Ansicht der Rechtsaufsicht liegt der Wasserverbrauch pro Person und Tag bei 120 Liter. Der Anteil der Toilettenspülung beträgt tägl. 33 Liter pro Person. D.h. nach Abzug des Anteils der Toilettenspülung von 30 Liter pro Tag und Person (120 Liter – 30 Liter) = 90 Liter multipliziert mit 365 Tage ergeben sich rd. 32 m³ Mindestverbrauch pro Person und Jahr.

Der Anteil der Toilettenspülung würde sich dann auf 10.95 m³ = 11 m³ (30 Liter x 365 Tage = 10.950 Liter) berechnen.

Da nach bestehender Satzungsregelung pro Person abgerechnet wird, werden Familien mit Kleinkindern benachteiligt.

Hier kann eine Abhilfe nur mittels einer Satzungsänderung „Kinder unter 3 Jahren nicht zu berechnen“ erfolgen.

Sollte sich der Gemeinderat Himmelstadt entscheiden, eine Satzungsänderung durchzuführen, könnte der § 10 Abs. 3 folgende Fassung erhalten:

Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 11 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum 01.10. jedes Jahres als Abrechnungsstichtag mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen Wassermengen angesetzt, insgesamt aber nicht weniger als 32 m³ pro Jahr und Einwohner. Berücksichtigt werden dabei Einwohner ab einem Lebensalter von drei Jahren.

Abs. 7 müsste dann der geschätzte Wasserverbrauch von 35 m² auf 32 m³ reduziert werden.

Die Satzungsänderung kann zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Datenstand vom 07.06.2021 18:17 Uhr