Gabor Dr. Sabine und Christian; BA 2016009 Birkenstraße 7; Fl.-Nr. 572/6, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 10.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 15. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.11.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Birkenstraße 7 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Mausberg II. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Die maximale talseitige Traufhöhe von 5,60 m wird, bedingt durch die schwierigen Geländeverhältnisse, um ca. 0,75 m überschritten. Die Garage soll mit einem Flachdach versehen werden. Der Bebauungsplan sieht Sattel- und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 38° - 45° vor. Bezugsfälle sind im Baugebiet vorhanden. Der festgesetzte Stauraum vor der Garage von mind. 5,0 m wird teilweise unterschritten und beträgt mindestens 3,5 m. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind möglich, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind.
Aus Sicht der Verwaltung können die Befreiungen erteilt werden. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Birkenstraße 7 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:51 Uhr