Informationen des 1. Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 10.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 15. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.11.2016 ö 5

Sachverhalt

a) Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage bezüglich der Baumaßnahme Eheleute
     Schulze/Großhauser; Garage und Carport
Der Gemeinderat bat in einer der letzten Sitzungen um Rückmeldung zur Baumaßnahme einer Garage und eines Carports auf dem Grundstück Am Burkardstuhl 8. Herr Brand als zuständiger Sachbearbeiter in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen hat hierzu per Email Stellung bezogen.
Demnach hat das Ehepaar Schulze/Großhauser in der Verwaltung in Zellingen vorgesprochen. Dabei wurde deutlich, dass für das Vorhaben keine Baugenehmigung benötigt wurde und Garage und Carport verfahrensfrei auf dem Grundstück errichtet werden konnten. Die Verfahrensfreiheit ist gegeben für Gebäude mit weniger als je 75 cbm Rauminhalt. Garage und Carport dürfen aneinander gebaut werden.


b) Straßenausbaubeiträge: Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
     vom 09.11.2016
Art.5 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) bestimmt, dass die Gemeinden für die Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen Beiträge erheben sollen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt diese Rechtsauffassung als Soll-Vorschrift. Damit ist die Gemeinde zur Erhebung von Beiträgen verpflichtet, es sei denn, es handelt sich um einen atypischen Ausnahmefall. Die Gemeinde hat jedoch keinen Beurteilungsspielraum ob und wann eine atypische Situation vorliegt. Auf den Erlass einer Beitragsatzung und die Erhebung der Gebühren kann die Gemeinde damit nicht verzichten.


c) Verleihliste der Gemeinde Himmelstadt, Gebühren für das Ausleihen von
     Gegenständen
In der letzten Terminabsprache der Vereine hat 1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz angekündigt, wie zukünftig beim Ausleihen gemeindlicher Gegenstände zu verfahren ist. Gemeindearbeiter Gerold Nötscher hat eine Verleihliste gemeindlicher Gegenstände erstellt. Die Liste geht den Gemeinderäten zu. Das Gremium wird gebeten, die einzelnen Positionen  zu prüfen. Die Beratungen hierzu werden als Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung erfolgen.
Das Gremium erkundigt sich zu praktischen Verfahrensfragen. Die Ausgabe der Gegenstände und die Verwaltung der Liste erfolgt im Bauhof. Das Kassieren der Beiträge erfolgt im Zuge der Ausgabe der Gegenstände.


d) Auslegung der Kommunalabgabengesetzes (KAG); neue Regelungen ab 01.04.2021
Es wird mitgeteilt, dass ab dem 01.04.2021 zeitlich fortschreibend nach und nach Straßen, mit deren Herstellung vor  25 Jahren begonnen wurde (also zunächst bis zum 31.03.1996 und dann jeweils folgenden Zeitpunkten), dem Erschließungsbeitragsrecht entzogen werden, eine Beitragserhebung ist dann nicht mehr möglich. Die neue Erlassregelung zum Art. 13 Abs 6 KAG knüpft damit an die zum 01.04.2021 in Kraft tretende Regelung des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG an.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 07.06.2021 17:51 Uhr