Göbel Siegrid; BA 2016008 Hauptstraße 111, Fl.-Nr. 1375, Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Winzerstube; Stellplatzregelung hier: Antrag auf Erteilung Rederecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 24.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 24.11.2016 ö 1

Sachverhalt

Frau Göbel wurde durch 1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz vom Beschluss des Gemeinderates aus der Sitzung vom 10.11.2016 bezüglich der Stellplatzablöseforderung informiert.
Frau Göbel beantragte daraufhin im Gemeinderat Stellung zur Forderung nehmen zu dürfen.

Beschluss:
Der Gemeinderat Himmelstadt erteilt Frau Siegrid Göbel Rederecht um Stellung zur Stellplatzablöse zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:                13 : 0


Frau Göbel verweist in ihrer Stellungnahme zur Stellplatzablöse auf folgende Überlegungen:
  • in Himmelstadt gibt es derzeit keine Stellplatzverordnung,
  • durch die Winzerstube wird für den Altort ein Mehrwert geschaffen,
  • Gewerbetreibende im Allgemeinen sind im Altort von den Schwierigkeiten mit fehlenden Parkplätzen betroffen.
Frau Göbel erläutert, dass die Stellplatzablösesumme für sie sehr hohe Kosten darstellt, die so nicht tragbar sind.
1. Bürgermeister Gehrsitz teilt mit, dass er mit Kämmerer Herrn Hehrlein, sowie der zuständigen Sachbearbeiterin im Landratsamt Gespräche geführt hat. Laut Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 10.11.2016 beträgt die reduzierte Ablöseforderung pro Stellplatz für Frau Göbel 450,00 €.
Bei der Beschlussfassung hat sich der Gemeinderat an den Vorgaben des Landratsamtes orientiert. Dabei ist die Stellplatzfrage unabhängig von einer Stellplatzverordnung zu prüfen. Können keine Stellplätze vorgewiesen werden, müssen diese abgelöst werden.
Zudem wurde eine Anfrage an den bayerischen Gemeindetag gestellt. Mit einer Rückantwort wird in der kommenden Woche gerechnet.
Der Gemeinderat wird nach Stellungnahme des bayerischen Gemeindetages sich noch einmal mit der Thematik beschäftigen.
Das Gremium ist sich darüber einig, dass für die Belebung des Altortes Anreize geschaffen werden müssen.
Der reduzierte Betrag der Stellplatzablöse stellt ein großes Entgegenkommen unter Berücksichtigung der Umstände dar.
Der Bauantrag von Frau Göbel kann erst nach Rückantwort durch den bayerischen Gemeindetag an das Landratsamt weitergeleitet werden, da nach aktueller Sachlage der Bauantrag ohne Stellplatzablöseregelung nicht genehmigungsfähig ist.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 07.06.2021 17:50 Uhr