Antrag des Herrn Herbert Hemmelmann zur Aussetzung der Stellplatzablöse; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.11.2016 stellt Herr Herbert Hemmelmann den Antrag, die Verpflichtung zur Ablöse von Stellplätzen für den Zeitraum der Innerortsentwicklung durch den Arbeitskreis „Altort“ auszusetzen, um dadurch die Belebung des Ortskerns zu fördern. Auf die Praxis der Stadt Schweinfurt wird diesbezüglich Bezug genommen. Zur rechtlichen Situation wurde bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Main-Spessart und dem Bayerischen Gemeindetag angefragt. Aus den Stellungnahmen ist Folgendes zu entnehmen:
Stellplätze sind durch den Bauherrn auf dem Baugrundstück oder einem geeigneten weiteren Grundstück nachzuweisen. Soweit dies nicht möglich ist, kann durch Stellplatzablösevertrag mit der Gemeinde der Stellplatznachweis geführt werden. Die Gemeinde handelt bei der Entscheidung, ob Stellplätze abgelöst werden, im eigenen Wirkungskreis im pflichtgemäßen Ermessen und unterliegt hier lediglich der Rechtsaufsicht. Der Bayerische Gemeindetag stellt mit Hinweis auf die Kommentierung von Simon/Busse fest, dass „man nicht daran vorbeikommen wird, mit dem Bauwerber eine Ablösevereinbarung zu schließen, die über einen symbolischen Betrag hinaus geht, sondern sich in angemessener Höhe an den Herstellungskosten orientiert.“ Auch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Main-Spessart weist darauf hin, dass mit einer Ablösevereinbarung im Jahr 1993 ein Präzedenzfall geschaffen wurde und dadurch jetzt nicht auf eine Ablöse verzichtet werden kann. Für die Zukunft sollte eine entsprechende Satzung durch die Gemeinde Himmelstadt erlassen werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Belebung des Ortskerns durch Aufstellung eines Förderprogramms möglich. Der Verzicht auf eine Stellplatzablöse erscheint aus den obigen Gründen nicht möglich zu sein.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt verzichtet für den Zeitraum der Umsetzung der Innerortsentwicklung durch den Arbeitskreis „Altort“ auf Stellplatzablösebeträge, um die Belebung des Ortskerns zu fördern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Datenstand vom 07.06.2021 17:49 Uhr