Schuhmann Christoph u. Köhn Melissa; BA 2016011; Buchenweg 8, Fl. Nr. 382/6, Gemarkung Himmelstadt; Neubau Einfamilienwohnhaus mit 2 Kfz-Stellplätzen; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 12.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.01.2017 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Buchenweg 8, Fl. Nr. 382/6 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienwohnhaus mit 2 Kfz-Stellplätzen errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II“ der Gemeinde Himmelstadt. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Es sind Befreiungen von den Festsetzungen zur Traufhöhe des Hauptdaches, zur Zwerchhausgiebelbreite, zur Traufhöhe des Zwerchhauses und zum abweichenden Böschungswinkel beantragt.

Der Bebauungsplan sieht vor, dass die talseitige Traufhöhe 5,60 m und die bergseitige Traufhöhe maximal 3,20 m betragen darf. Die bergseitige Traufhöhe des Gebäudes soll im Mittel um ca. 1,0 m überschritten werden. Die talseitige Traufhöhe des Zwerchhausgiebels soll im Mittel um ca. 1,5 m überschritten werden. Aus Sicht der Verwaltung sind für die Zwerchhausbreite und die Traufhöhe des Zwerchhauses keine Befreiungen erforderlich, da der Bebauungsplan hier keine Festsetzungen enthält.

Gemäß Bebauungsplan darf der natürliche Geländeverlauf nicht wesentlich verändert werden. Böschungswinkel dürfen keinen größeren Neigungswinkel als 1:2 (ca. 26,57 Grad) haben und müssen abgerundet werden. Durch die geplante Gebäudeeinstellung des Wohnhauses sollen für die bessere Nutzung der freien Bereiche um das Wohnhaus im Nordosten und Nordwesten Böschungswinkel mit 40 Grad bis 45 Grad entstehen. Mehrkosten für Stützmauern sollen so verhindert werden.

Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die beantragten Befreiungen möglich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl dargestellt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Kfz.-Stellplätzen auf dem Grundstück Buchenweg 8 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:47 Uhr