Informationen des 1. Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 02.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.03.2017 ö 7

Sachverhalt

a) Vorhaben AK Tourismus, Errichtung einer Schutzhütte im Bereich „Himmelstadter Kelter“
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz gibt bekannt, dass der AK Tourismus plant, eine Schutzhütte in den Weinbergen (oberer Weg neben dem Denkmal) zu errichten. Gebaut werden soll ein 5-eckiger Pavillon mit einem Durchmesser von 5 m. Das Grundgestell aus Holz ist vorhanden. Kosten fallen für die Dacheindeckung sowie die Holzverkleidung von drei Seiten an. Der Aufstellplatz muss noch vorgerichtet werden. Geplant sind dafür Pflasterarbeiten. Die entstehenden Kosten werden auf ca. 3.000 € geschätzt. Eine planungsrechtliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Die untere Naturschutzbehörde ist bereits eingeschaltet. Die Hütte soll im Laufe dieses Jahres errichtet werden.

Das Gremium hat keine Einwände zur Errichtung einer Schutzhütte in den Weinbergen und stimmt dem Vorhaben zu.


b) Termine
Ungünstiger Weise finden am 14.03.2017 zwei wichtige Termine in der Gemeinde statt. Zum einen betrifft dies die Versammlung der Jagdgenossenschaft und zeitgleich die Terminabsprache der Vereine. Es wird vereinbart, dass sich 1. und 2. Bürgermeister auf diese Termine aufteilen.

Am 23.03.2017 findet die ILE-Vereinsgründung in Leinach statt. Das Gremium wird um zahlreiche Beteiligung gebeten.


c) Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen, zusätzliche Fördermittel für Kommunen im Raum mit besonderen Handlungsbedarf
1. Bürgermeister Gehrsitz verliest ein Schreiben des bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr. Demnach ist eine Förderung je Fahrradabstellplatz möglich. Es gelten Höchstsätze je Abstellplatz. Bis zur Obergrenze können die Kosten zu 50% gefördert werden.
Für Kommunen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf ist eine Förderung bis 75% möglich.

Das Gremium tendiert dazu, die Erneuerung von Fahrradabstellanlagen nur in Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten am Bahngleis anzustreben. Es soll abgewartet werden, bis die Errichtung der Lärmschutzwand abgeschlossen ist.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 07.06.2021 17:45 Uhr