Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Abstufung einer Teilfläche der Brunnengasse; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Brunnengasse (Fl.-Nr. 240) ist mit allen Seitenarmen als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet. Darunter ist auch der Weg zwischen den Gebäuden Triebstraße 1 und 3, der die Brunnengasse mit der Triebstraße verbindet. Er weist Treppenstufen auf, ist nur ca. 1,50 m breit und wird zudem durch einen Verteilerkasten noch weiter verengt. Damit ist dieser Weg nur für den Fußgängerverkehr geeignet. Der Weg ist daher entsprechend seiner Verkehrsbedeutung zum beschränkt-öffentlichen Weg mit Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ abzustufen (Art. 7 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1, Art. 53 Nr. 2 BayStrWG). Im beigefügten Lageplan 1:500 vom 07.02.2017 ist der Weg gelb markiert. Eine entsprechende Grundstücksteilung wurde bereits veranlasst, die neue Flurnummer lautet 240/5.

Datenstand vom 07.06.2021 17:41 Uhr