Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Umbenennung eines Teilstücks des Klosterweges; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.04.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der vereinfachten Umlegung im Bereich Kirchplatz/Hofstraße werden die Grundstücksgrenzen entlang der Verkehrsflächen an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Hierbei ergibt sich auch die Möglichkeit, die Zuordnung der Verkehrsflächen an die vorhandenen Gegebenheiten anzupassen. Dies kann auch durch die Umbenennung von Straßen oder Teilen hiervon erfolgen (Bayerisches Straßen- und Wegegesetz Art. 52 Abs. 1). Die Benennung von Straßen soll eine rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet gewährleisten, besonders im Hinblick auf Rettungsdienste und Polizei, aber auch für den privaten Besucherverkehr. Hierbei fällt die Abgrenzung zwischen den Straßen Klosterweg und Kirchplatz auf (siehe Flurkarte Maßstab 1:1000 vom 28.03.2017 Nr. 1). Der Klosterweg beginnt an der Hauptstraße und verläuft zunächst in östlicher Richtung (Flurnummer 950/1). Vor dem Parkplatz macht er einen Knick um 90 Grad in nördliche Richtung (südlicher Beginn der Flurnummer 951/1), verläuft zunächst gerade und macht vor der Kirche nochmals einen Knick von ca. 50 Grad in nordwestliche Richtung, um dann nach wenigen Metern auf gerader Strecke vor der Einmündung Hofstraße (auf Höhe Flurnummer 69) in die Straße Kirchplatz (ebenfalls Flurnummer 951/1) überzugehen. Diese Abgrenzung der Straßennamen ist für einen unbefangenen Passanten in Natura nicht nachvollziehbar.  

Die Verwaltung schlägt daher vor, das auf der Flurnummer 951/1 befindliche Teilstück des Klosterweges der Straße Kirchplatz zuzuordnen und entsprechend umzubenennen (siehe Flurkarte Maßstab 1:1000 vom 28.03.2017 Nr. 2). Es ergeben sich hierdurch keine Adressenänderungen für angrenzende bebaute Grundstücke, da diese alle der Hofstraße bzw. dem Kirchplatz zugeordnet sind. Die Straßenbeschilderung ist anzupassen. Die andernfalls vorzunehmende Teilung des Straßengrundstückes Flurnummer 951/1 kann eingespart werden. Die Lagebezeichnung der Flurnummer 951/1 lautet bereits „Kirchplatz“.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt beschließt das auf Flurnummer 951/1 befindlichen Teilstücks der Straße „Klosterweg“, beginnend an der nördlichen Grenze der Fl.-Nr. 69, endend an der Grenze zur Flurnummer 950/1, in „Kirchplatz“ umzubenennen.
Das Bestandsverzeichnis ist anzupassen.
Der Bauhof wird beauftragt die Beschilderung anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 10

Datenstand vom 07.06.2021 17:41 Uhr