Planfeststellungsverfahren Lärmschutzwand im Bereich Himmelstadt; Stellungnahme der Gemeinde Himmelstadt als Träger öffentlicher Belange; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.06.2017 ö 2

Sachverhalt

Die Regierung von Unterfranken führt auf Antrag der DB Netz AG ein Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Bahnstrecke 5200 Würzburg-Aschaffenburg im Bereich Himmelstadt von Bahn-Km 18,150 bis 18,875 durch, dies entspricht dem gesamten bebauten Bereich der Oberen und Unteren Ringstraße, jeweils östlicher Ast, und ca. 70 m vor dem ersten und ca. 15 m nach dem letzten Anwesen. Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Lärmschutzwand berücksichtigt die in diesem Streckenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h, hat eine Höhe von 3,0 m über Schienenoberkante und in der Regel einen lichten Abstand zur Gleisachse von 3,80 m (Ausnahme Oberleitungsmaste, Signalanlagen, Eisenbahnüberführungen; dort 3,30 m). Im Bereich der Überführung der Brückenstraße wird ein sog. Ausrüstungsbalken errichtet, auf dem dann die Lärmschutzwand montiert wird. Es werden bahnseitig hochschallabsorbierende Lärmschutzelemente verbaut. Diese werden überwiegend vom Gleis aus errichtet. Im Bereich des Haltepunktes Himmelstadt ist die Lärmschutzwand unterbrochen (seitlich versetzt und überlappend), um die Zugänglichkeit für die Reisenden zu ermöglichen. Die Farbgebung der Stahlträger und der Lärmschutzelement soll in Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen.

Insbesondere bei der Erstellung der Tiefgründungen für die Lärmschutzwandpfosten ist über einen Zeitraum von mehreren Wochen mit erheblichen Überschreitungen der zulässigen Lärmwerte im Nachtzeitraum zu rechnen. Um den Bahnbetrieb möglichst gering zu beeinträchtigen, sollen die Arbeiten überwiegend nachts mit Schwerpunkt am Wochenende durchgeführt werden. Eine nächtliche Bauzeitbeschränkung ist nicht vorgesehen, da dadurch der Zeitraum der Lärmeinwirkungen erhöht würde. Durch die Sperrung eines Gleises während der Bauzeit müssen Züge großräumig umgeleitet werden. Tagsüber stehen weitgehend nur kurze Zugpausen ohne Gleissperrungen zur Verfügung, deren Länge für den Bau von Lärmschutzwänden nicht ausreicht. Deshalb müssen zeit- und geräteintensive Arbeiten vorwiegend in den Nachtsperrpausen durchgeführt werden. Die Anwohner sollen vor Baubeginn durch den Vorhabensträger umfassend informiert werden
 
Die schallschutztechnischen Untersuchungen kommen zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:

Für insgesamt 142 Wohneinheiten (139 Wohneinheiten links der Bahn; 3 Wohneinheiten rechts der Bahn) wurden Überschreitungen der Lärmsanierungsgrenzwerte im Prognosezeitraum 2025 ohne Lärmschutzmaßnahmen ermittelt. Zur Reduzierung bzw. zum Schutz der Mehrzahl der betroffenen Wohneinheiten wurde die oben näher beschriebene Lärmschutzwand konzipiert. Mit der vorgesehenen Lärmschutzwand verbleiben an 35 Wohneinheiten links der Bahn Grenzwertüberschreitungen, die nicht mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen beseitigt werden können. Für die 3 betroffenen Wohneinheiten rechts der Bahn kann aktiver Lärmschutz nicht vorgesehen werden. Für diese 38 Wohneinheiten kommen daher passive Lärmschutzmaßnahmen in Frage.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich der Gemeinderat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits in der Sitzung am 19.09.2013 ausführlich mit dieser Angelegenheit befasst hat.

Nach dem Gutachten soll nach Errichtung der Lärmschutzwand die dauerhafte Verbesserung der Verkehrslärmimmission zukünftig im Mittel 8 dB (A) tags und nachts betragen. Für die erste Reihe der Wohngebäude werden maximale Pegelminderungen zwischen 8 dB (A) und 12 dB (A) prognostiziert. Weitere, statistisch nicht erfasste entfernter liegende Gebäude sollen ebenfalls von dieser Maßnahme profitieren.

Anmerkung:

Die umfangreichen Planfeststellungsunterlagen können in der Verwaltung eingesehen werden.

Bei zwei gemeindeeigenen Grundstücken (= Gehwege im Bereich der Straßenunterführung Brückenstraße) sind Grunddienstbarkeiten zu bewilligen. Beschlussvorschläge hierfür erstellt Abt. IV.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt begrüßt die vorgesehene Errichtung einer Lärmschutzwand. Der Gemeinderat bittet um baldmöglichste Kontaktaufnahme zur Abstimmung der Farbgebung der Stahlträger und Lärmschutzelemente.

Der Gemeinderat Himmelstadt beantragt, dass die Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Vorhabenträgers für die Wohneinheiten erfolgen, die nach dem zugrunde liegenden Lärmschutzgutachten auch nach Errichtung der vorgesehenen Lärmschutzwand noch erhöhte Lärmgrenzwerte aufweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:39 Uhr