Vollzug des Abmarkungsgesetzes / der Feldgeschworenenordnung; Verpflichtung von Herrn Maximilian Mehling; Beschlussfassung zur Bestätigung der Wahl


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 03.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.08.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 01.07.2017 teilt der Feldgeschworenenobmann der Gemeinde Himmelstadt, Herr Otmar Hemmelmann mit, dass bei der Arbeitstagung am 13.05.2017 in Zellingen für den am 01.02.2017 verstorbenen Feldgeschworenen Herr Roman Mehling dessen Sohn Maximilian als Nachfolger gewählt wurde.

Gemäß Art. 13 Absatz 2 Satz 1 des Abmarkungsgesetzes (AbmG) werden die Feldgeschworenen bei Übernahme ihrer Aufgaben durch den ersten Bürgermeister zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit sowie zur Bewahrung des Siebenergeheimnisses in Eidesform verpflichtet. Die Feldgeschworenen werden auf Grundlage des Art. 11 Absatz 4 AbmG auf Lebenszeit bestellt.

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz verliest die Niederschrift über die Verpflichtung des neuen Feldgeschworenen:
Niederschrift über die Vereidigung des Feldgeschworenen
Herrn Maximilian Mehling, geboren am 27.08.1988, wohnhaft in Himmelstadt, Ahornweg 7,
am 03. August 2017 im Sitzungssaal des Rathauses Himmelstadt.
Nach erfolgter Belehrung über den Inhalt und die Bedeutung des Amtseides der Feldgeschworenen (siehe oben) findet die Verpflichtung gemäß Art. 13 Absatz 2 Abmarkungsgesetz in Eidesform statt.
Nach Erheben der geöffneten rechten Hand durch Herrn Mehling erfolgt die Eidesleistung bzw. Eidesabnahme durch Nachsprechen der Eidesformel:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so wahr mir Gott helfe.

Die Verpflichtung ist in den Akten der Behörde, welche die Verpflichtung vorgenommen hat, festzuhalten (Art. 13 Absatz 2 Satz 4 AbmG). Die Niederschrift unterschreiben somit der neue Feldgeschworene und der 1.Bürgermeister (siehe Anlage 1 zur heutigen Niederschrift / es folgen die Unterschriften).

Abschließend überreicht 1.Bürgermeister Gehrsitz Herrn Mehling die aktuelle Ausgabe des Handbuches „Der Feldgeschworene“ mit wichtigen Rechtsgrundlagen und Erläuterungen zu diesem wichtigen, kommunalen Ehrenamt. Dies mit den besten Wünschen für eine künftige, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Die ergänzende, feierliche Verpflichtung des neu bestellten Feldgeschworenen erfolgt beim nächsten Feldgeschworenentag des Distrikts Karlstadt.

Datenstand vom 07.06.2021 17:35 Uhr