Verbrennen pflanzlicher und holziger Abfälle; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 03.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.08.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschluss vom 23.05.2017 die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen (Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung – PflAbfV) letztmals geändert. Danach ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus Gärten (nur da, wo sie angefallen sind) nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur an Werktagen von 6 Uhr bis 18 Uhr zulässig.

Soweit die Gemeinde Himmelstadt eine anderweitige Regelung für das Gemeindegebiet festsetzen möchte, bedarf es einer gemeindlichen Verordnung. Die Verwaltung regt an, künftig beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf die Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung zu verweisen. Ein Verbrennen im innerörtlichen Bereich ist damit ausgeschlossen.

Datenstand vom 07.06.2021 17:35 Uhr