Verbrennen pflanzlicher und holziger Abfälle
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschluss vom 23.05.2017 die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen (Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung – PflAbfV) letztmals geändert. Danach ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus Gärten (nur da, wo sie angefallen sind) nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur an Werktagen von 6 Uhr bis 18 Uhr zulässig.
Soweit die Gemeinde Himmelstadt eine anderweitige Regelung für das Gemeindegebiet festsetzen möchte, bedarf es einer gemeindlichen Verordnung. Die PflAbfV ist beim Erlass einer kommunalen Verordnung zu beachten. Somit kann die gemeindliche Verordnung nur einschränkende Regelungen vorsehen. Begünstigende Regelungen (z. B. das Verbrennen innerorts) sind nicht möglich. Die Verwaltung regt an, künftig beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf die Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung zu verweisen.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, die Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung im Gemeindegebiet Himmelstadt ausschließlich anzuwenden. Die bisherige Regelung entfällt. Eine gemeindliche Pflanzenabfall-Verordnung wird nicht erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
Datenstand vom 07.06.2021 17:33 Uhr