Gehrsitz Martin; BA 2017007 Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle Lage "Wasen", Fl. Nr. 1135, Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 21.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 21.09.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1135, Lage „Wasen“ der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Der Flächennutzungsplan sieht dort eine landwirtschaftliche Nutzung vor. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Das Grundstück liegt im Überschwemmungsbereich des Mains. Sonstige öffentliche Belange stehen aus gemeindlicher Sicht nicht entgegen. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert. Die Privilegierungsvoraussetzungen sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1135 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt, soweit durch das Landratsamt Main-Spessart die Privilegierung des Vorhabens festgestellt wird.
Folgende Punkte beim Bauantrag müssen noch vom Landratsamt geklärt werden:
  • Sicherstellung der Dachentwässerung überprüfen und
  • Hochwassersituation berücksichtigen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.06.2021 17:32 Uhr