Scheb Christian u. Cornelia; BA 2017008 Waldstr. 14, Fl. Nr. 382/11, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienhaus mit Garage u. Stellplatz Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 26.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 26.10.2017 ö 4

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Waldstraße 14, Fl. Nr. 382/11 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II“ der Gemeinde Himmelstadt. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Die geplante bergseitige Traufhöhe des Wohnhauses beträgt ca. 3,80 m (bei möglichst geringfügiger Abbaufläche des vorhandenen Geländes und Einhaltung der maximalen talseitigen Traufhöhe) und überschreitet somit den maximal zulässigen Wert von 3,20 m um ca. 0,6 m. Das Wohnhaus soll abweichend von den Festsetzungen im Bebauungsplan (naturrotfarbene Tonziegel od. Betondachsteine) mit schwarz-matten Tonziegeln eingedeckt werden. Die Garage soll mit einem bekiesten Flachdach versehen werden und passt sich hinsichtlich Dachform-, -material u. –farbe nicht an die an der Grenze angebaute Garage (mit Satteldach) des Nachbarn an. Der Bebauungsplan sieht Sattel- und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 38° - 45° für Haupt- und Nebengebäude vor. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind möglich, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung können die Befreiungen erteilt werden. Bezugsfälle sind im Baugebiet vorhanden. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen.  

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Waldstraße 14 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich bergseitiger Traufhöhe und Dachfarbe des Wohnhauses sowie Dachform, -material u. –farbe der Garage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:29 Uhr