Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat am 16.10.2024 beschlossen, für zwei Fortschreibungen im Kapitel B IV 2 „Bodenschätze“ des Regionalplanes Würzburg das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Diese Fortschreibungen beinhalten folgendes:
Fortschreibung des Kapitels B IV 2.1 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen, Rohstoffgruppe Sand und Kies“ mit der neuen Bezeichnung: B IV 2 „Bodenschätze, 2.1 Sicherung, Abbau und Folgenutzungen, 2.2 Rohstoffgruppe Sand und Kies“
Fortschreibung des Kapitels B IV „Bodenschätze“ die Ziele 2.1.1.4 und 2.1.1.6 betreffend: Änderung der Vorranggebiete TO/LE 2 „Östlich Helmstadt“, CA2,u „Östlich Mädelhofen“ und CA3,u „Östlich Roßbrunn“
Im Beteiligungsverfahren der 18. und 19. Verordnung zur Änderung des Regionalplanes Würzburg ist die Gemeinde Himmelstadt nur von der 18. Änderung betroffen.
Die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Rohstoffe in Regionalplänen zielt darauf ab, die zum Abbau geeigneten Rohstoffvorkommen an ihrem Standort gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu sichern und deren Abbau zugleich nach überörtlichen, fachlichen Gesichtspunkten auf die am besten geeigneten und die Umwelt am wenigsten belastenden Bereiche zu konzentrieren. Mit dem Fachbeitrag des LfU liegen neue Bewertungen bestehender Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Sand und Kies sowie Vorschläge für neue Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Sicherung dieses Rohstoffs in der Region Würzburg vor. Räumlich wird folgende Änderung aufgrund aktueller Erkundungsergebnisse vorgenommen:
Änderung des Vorranggebietes „Östlich Himmelstadt“:
Das Vorranggebiet wird aufgrund des aktuellen Erkundungsstands um ca. 5 ha reduziert.
Änderung des Vorbehaltsgebietes „Nördlich Himmelstadt“:
Das Vorbehaltsgebiet wird in Anpassung an aktuelle geologische Erkenntnisse erheblich von einst ca. 109 ha auf nun 26 ha reduziert.