Regionalplan - Beteiligungsverfahren zur 20. Änderung des Regionalplans der Region Würzburg - Windenergie


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.03.2025 ö 3

Sachverhalt

Der Regionalplan für die Region Würzburg soll geändert werden. Konkret geht es um die Änderung des Kapitels B X „Energieversorgung“, Teilfortschreibung Abschnitt 5.1 „Windenergie“. 

Mit der Thematik war der Gemeinderat Himmelstadt bereits in seiner Sitzung am 08.05.2024 befasst. Damals wurden Grundsatzbeschlüsse hinsichtlich möglicher Potenzialflächen für Windenergie im Hinblick auf die geplante Änderung des Regionalplanes gefasst. 

Aufgrund der Auswertung der in Frage kommenden Potenzialflächen hat nun der Regionale Planungsverband Würzburg im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 20. Änderung des Regionalplanes die entsprechenden Entwurfsunterlagen vorgelegt. 

Das Beteiligungsverfahren findet im Zeitraum 03.03.2025 bis einschließlich 10.04.2025 statt. Während dieses Zeitraums können Stellungnahmen zur geplanten 20. Änderung des Regionalplanes abgegeben werden. 

Die wesentlichen Punkte, die mit der 20. Änderung des Regionalplanes einhergehen, sind in der Änderungsbegründung erläutert. 

Ausschlaggebend für die nun beabsichtigte Änderung des Regionalplanes in Sachen Windenergie sind die Vorgaben, die sich aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) ergeben. Hier wurde u.a. geregelt, dass die Bundesländer verpflichtet werden, einen prozentualen Anteil der Landesfläche (sog. Flächenbeitragswert) für Windenergie an Land auszuweisen. 

Für Bayern beträgt der Flächenbeitragswert 1,1 % bzw. 1,8 % der Landesfläche (Spalten 1 und 2 der Anlage zu § 3 Abs. 1 WindBG). 

In der Vergangenheit wurden bereits für die Region Würzburg regionalplanerisch Windsteuerungskonzepte mit der Festlegung von Windvorrangs- und Vorbehaltsgebieten festgelegt, diese decken 1,2 % der Regionsfläche ab, so dass das verpflichtende Teilflächenziel (1,1 % der Fläche bis 2027) bereits erreicht ist. 

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat in der Planungsausschusssitzung am 16.10.2022 beschlossen, in einer zusammenhängenden Teilfortschreibung des Kapitels BXI „Windkraftnutzung“ das Planziel von mind. 1,8 % + X an Vorranggebieten für Windenergie zu erreichen. 

Deshalb soll in der vorliegenden Teilfortschreibung des Regionalplans insgesamt 62 Vorranggebiete mit einem Umfang von ca. 7.176 ha (entspricht ca. 2,35 % der Regionsfläche) zusätzlich zu den 23 bestehenden Vorranggebieten (ca. 2.334 ha mit 0,76 % der Regionsfläche) neu ausgewiesen werden. 

Dargestellt werden in der Fortschreibung des Regionalplanes 

Als Säule 1:        bereits dargestellte rechtsverbindliche Vorranggebiete für Windenergie

Als Säule 2:        die Erweiterung bestehender Vorranggebiete, die Neuausweisung von Vorranggebieten und die Aufstufung/Erweiterung bestehender Vorbehaltsgebiete

Mit der 20. Änderung des Regionalplanes werden insgesamt 85 Vorranggebiete mit einer Fläche von 9.510 ha ausgewiesen. Dies entspricht dann 3,1 % der Regionsfläche. 

Anmerkung: 
Bei der Teilfortschreibung des bestehenden Abschnitts „Windenergie“ des Regionalplanes wurden inhaltlich
-die Methodik und der Kritierienkatalog Windenergie überarbeitet, 
-verbindliche Ziele und Grundsätze neu gefasst, 
-Vorranggebiete Windenergie neu aufgenommen, 
-teilweise bestehende Vorranggebiete erweitert, 
-teilweise bestehende Vorbehaltsgebiete zur Vorranggebieten aufgestuft und
-Ausschlussgebiete aufgehoben. 

Belange der Gemeinde Himmelstadt können durch die Ausweisung folgender Vorranggebiete berührt sein: 

Säule I, bereits vorhandene Vorranggebiete:
W 9-I „Südwestlich Himmelstadt“
W 13-I „Nordwestlich Duttenbrunn“ 

Säule II, Neuausweisung von Vorranggebieten:
W 9-II „Südwestlich Himmelstadt“

Für das bereits vorhandene Vorranggebiet W 13-I „Nordwestlich Duttenbrunn“ ist keine Änderung vorgesehen. 

Das Gebiet W 9-II sieht die Erweiterung des vorhandenen Vorranggebietes W 9-I in südlicher Richtung vor. 

Die Unterlage „Standortdatenblätter“ gibt Aufschluss darüber, was bei den einzelnen vorhandenen Vorranggebieten mit der 20. Änderung des Regionalplanes geändert wird. Ab S. 87 sind die Änderungen zu W7-II erläutert. 
Ergänzend ergeht noch der Hinweis, dass alle Unterlagen im Zusammenhang mit der geplanten 20. Fortschreibung des Regionalplanes während des Beteiligungszeitraums 03.03.2025 bis 10.04.2025 auf folgenden Internetseiten verfügbar sind: 

Regierung von Unterfranken:
 Menüpunkt „Aktuell laufende Beteiligungsverfahren“

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt nimmt die geplante 20. Änderung des Regionalplanes für die Region Würzburg ohne weitere Anmerkungen zur Kenntnis. 

Da sich für die Gemeinde Himmelstadt durch die Fortschreibung des Regionalplanes keine nachteiligen Auswirkungen ergeben, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme im vorliegenden Beteiligungsverfahren zur 20. Änderung des Regionalplanes für die Region Würzburg verzichtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.04.2025 11:22 Uhr