Antrag GR Kübert: Flächenpooling Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 05.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.06.2025 ö 2

Sachverhalt

Gemeinderat Wolfgang Kübert stellt per e-mail vom 20.05.2025 folgenden Antrag zur Behandlung im Gemeinderat: 


Antrag Flächenpooling

Die Windkraftnutzung in Bayern wird aktuell sehr stark vorangetrieben. Auch bei uns in Himmelstadt gibt es ein Vorranggebiet für die Windkraftnutzung, welches durch den regionalen Planungsverband in diesem Jahr noch erweitert wurde. Fünf Windräder sind aktuell in der Planung. Es ist zu erwarten, dass Investoren weitere Windräder planen werden. Da in Vorranggebieten keine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen muss bzw. auch kein Bebauungsplan erforderlich ist, hat die Gemeinde keinerlei Einflussmöglichkeiten auf Planung und Bau von Windkrafträdern. 
Werden also Windkraftanlagen auf privaten Grundstückflächen geplant, sind die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde sehr gering. Es empfiehlt sich also im Vorfeld mit dem Thema Flächenpooling auseinanderzusetzen. 
In diesem Verfahren werden alle Grundstückseigentümer eines Vorranggebietes eingebunden. 

„Sichert sich die Kommune den Zugriff auf die entsprechenden Flächen über ein kommunales Flächenpooling, hat sie die Möglichkeit, die Entscheidungen im Verlauf des Vorhabens im eigenen Interesse zu beeinflussen. Sichert sich hingegen ein Projektierer die Flächen, bestimmt dieser was dort geschieht.“ (Auszug aus dem Leitfaden „Kommunales Flächenpooling“ von der Landesagentur für Energie und Klimaschutz im bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU). 

Beim Flächenpooling werden alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mit eingebunden und werden, egal wo dann die Windkraftanlagen entstehen an den Mieteinnahmen beteiligt.

Antrag:
Der Gemeinderat fasst einen Beschluss, das Thema Flächenpooling für Windkraftanlagen im Vorranggebiet WK 9 zu aufzugreifen und weiterzuverfolgen.
Im ersten Schritt wird die Verwaltung beauftragt, anhand der Flurstücknummern im Vorranggebiet WK 9 die Flächen und deren Eigentümerinnen und Eigentümer zu ermitteln.


Anmerkung der Verwaltung zum vorliegenden Antrag: 

Sowohl die Flächen und die Eigentümerinnen und Eigentümer derselben sind der Verwaltung bekannt. 

Der Leitfaden Flächenpooling kann im Ratsinformationssystem ergänzend zu dieser Beschlussvorlage eingesehen werden. 

Ein Flächenpooling kann sinnvoll sein, sofern Investoren bisher noch keine Verträge mit Eigentümern, die Flächen im Vorranggebiet besitzen, geschlossen haben. 

Im vorliegenden Fall Himmelstadt hat der Investor jedoch bereits Pachtverträge mit Eigentümern, auf deren Grundstücken die Windkraftanlagen entstehen sollen, geschlossen. 

Aus diesem Grund ist kaum zu erwarten, dass sich diese Grundstückseigentümer einem Flächenpooling anschließen werden, mit dem sie die bereits zugesicherten Pachteinnahmen mit anderen Grundstückseigentümern „teilen“ müssten.

Ein Flächenpooling verursacht darüber hinaus auch Kosten für die Gemeinde, da regelmäßig hierfür ein entsprechender Projektierer beauftragt werden muss. 

Beschluss

Der Gemeinderat fasst einen Beschluss, das Thema Flächenpooling für Windkraftanlagen im Vorranggebiet WK 9 aufzugreifen und weiterzuverfolgen.

Im ersten Schritt wird die Verwaltung beauftragt, anhand der Flurstücknummern im Vorranggebiet WK 9 die Flächen und deren Eigentümerinnen und Eigentümern zu ermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.07.2025 10:09 Uhr