Gemeinderat Wolfgang Kübert stellt per E-Mail am 20.05.2025 folgenden Antrag zur Behandlung im Gemeinderat:
Antrag Vorbereitung auf künftige Fördertöpfe aus dem Programm Infrastrukturmaßnahmen der neuen Bundesregierung.
Die neu gewählte Bundesregierung wird in den nächsten Jahren auch den Kommunen Fördergelder zur Erhaltung von Schulen, Schwimmbädern, Turnhallen usw. zur Verfügung stellen.
Um bei Auflegen solcher Fördertöpfe kurzfristig reagieren und Anträge stellen zu können ist es wichtig im Vorfeld zu wissen, welche Maßnahmen mit welchem ungefähren Kostenaufwand sinnvoll für unsere Gemeinde wären. Bei der Sanierung der Mehrzweckhalle wurde vom Ingenieurbüro Rüdiger Amthor mitgeteilt, auch die Dächer der vorgebauten Gebäudeteile werden in den nächsten Jahren saniert werden müssen.
Die Energiekosten (Heizen und Strom) der Gemeinde sind in den letzten Jahren angestiegen, weitere Kostensteigerungen in den nächsten Jahren sind zu erwarten. Deshalb sollten die Gebäude der Gemeinde auf Möglichkeiten von Energieeinsparung überprüft werden, um eine Grundlage zu erhalten, welche Maßnahmen mittel- bis langfristig anfallen werden und für die man entsprechende Förderanträge stellen könnte.
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt, ein Architektur- bzw. ein Ingenieurbüro zu beauftragen, um zu ermitteln, welche Maßnahmen zur Erhaltung der Mehrzweckhalle in den nächsten Jahren erforderlich sind und welcher ungefähre Kostenrahmen dafür erforderlich wäre.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat durch eine Energieberatung ermitteln zu lassen, welche Maßnahme der Energieeinsparung in den gemeinde eigenen Gebäude vorliegen und welche Kosten für entsprechende Umrüstungen anfallen würden.
Anmerkung der Verwaltung zum vorliegenden Antrag:
In der Regel haben Förderprogramme konkrete Anforderungen, oft werden gerade Voruntersuchungen für bestimmte Maßnahmen gefördert. Die Beauftragung eines externen Architekturbüros für Vorabuntersuchungen würde Kosten verursachen, die dann ggf. nicht mehr förderfähig sind. Weiter wäre es fraglich, wie aktuell die vorliegenden Untersuchungen und Maßnahmen zum erforderlichen Förderzeitpunkt wären und nochmals überarbeitet werden müssten.
Prinzipiell greift unabhängig von der aktuellen Bundesregierung immer das Finanzausgleichgesetz (FAG), welches einen Fixbetrag bei der Generalsanierung von Bildungseinrichtungen fördert bzw. bezuschusst.
Mindestens parallel zur Mehrzweckhalle sollte verstärkt Augenmerk auf die Grundschule gelegt werden. Hier liegen einzelne Gewerke im Argen, die kurzfristig in Angriff genommen werden sollten, um Energie zu sparen und den Schülern ein behagliches Lernumfeld zu ermöglichen.
Bsp. Defekter Sonnenschutz, der sich nicht mehr vernünftig steuern lässt. Teilweise fährt er nicht mehr hoch, so dass bei Tageslicht künstliches Licht benötigt wird oder er lässt sich teilweise nicht schließen, so dass die Klassenräume überhitzen.
(Kurzfristig) Benötigte Kostenrahmen und Einschätzungen zur Bausubstanz können auch von der Bautechnik der Verwaltungsgemeinschaft ermittelt und ausgearbeitet werden. Und es ist im Einzelfall immer zu prüfen, inwieweit eine „neue“ Förderung greift, falls noch eine Förderbindung vorhanden ist.
Aktuell befindet sich die Gemeinde Himmelstadt im Förderprogramm „Energiecoaching_Plus“ der Regierung von Unterfranken. D.h. die Gemeinde wird aktuell von einem Fachbüro für Energiekonzepte und Klimaschutz (EVF – Energievision Franken GmbH), welches von der Reg.v.Ufr. vermittelt wurde, beraten und begleitet. Hierbei wurden die Daten (Verbräuche der letzten 5 Jahre, techn. Ausstattung, Pläne, Flächen, Förderbindungen etc.) sämtlicher Liegenschaften und sonstige strukturelle Anlagen wie Straßenbeleuchtung, Wasserwerk etc. der Gemeinde Himmelstadt in Zusammenarbeit mit der Bautechnik zusammengetragen und ausgewertet. Als kritischstes Gebäude wurde das Bauhofgebäude im Hinblick auf die Verbräuche erkannt, welches Ende Juni 2025 von einem Fachingenieur/Energieberater begangen und baulich eingeschätzt wird. Allerdings muss hier berücksichtigt werden, dass der Hallenbereich für den Winterdienst entsprechend beheizt werden muss und sich dies ungünstig auf den Verbrauch auswirkt.