Baugebiet Mausberg IV: Information zum Sachstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt HH-Beschluss, 17.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt HH-Beschluss 17.04.2025 ö 3

Sachverhalt

Stand Bauleitplanverfahren: 
Das Bebauungsplanverfahren Mausberg IV wurde als Verfahren nach § 13b BauGB gestartet, die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 26.06.2023 bis 28.07.2023 durchgeführt.
Leider wurden die Verfahren nach § 13b BauGB durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 gekippt. 

Der Gemeinderat hat anschließend in seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren als sog. „Regelverfahren“ weiterzuführen und die bereits durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung als frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 
Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB zu werten. 
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ebenfalls in der GR-Sitzung am 07.12.2023 abgewogen. 

Im Bauleitplanverfahren sind als weitere Verfahrensschritte die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und anschließend der Satzungsbeschluss zu fassen. 

Entwässerung Baugebiet: 
Seitens des Wasserwirtschaftsamtes wurde der bislang vorliegenden Planung insbesondere im Bereich Abwasserentsorgung nicht zugestimmt, da nicht dargelegt werden konnte, ob eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers problemlos möglich ist.

Um entsprechend argumentieren zu können, und ggf. eine positive Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes zu erlangen, wurde eine hydraulische Überrechnung des gesamten Kanalnetzes Himmelstadt in Auftrag gegeben. 

Das Ergebnis dieser hydraulischen Überrechnung durch das IB Arz lag im Februar 2025 vor. 
Aufgrund dieser Berechnung kann festgehalten werden, dass es insbesondere an einer Stelle im Bestand (Triebstraße und Pillenbergstraße) zu einem rechnerisch ermittelten hydraulischen Konflikt kommt. Dies haben auch zwei Starkregenereignisse im Jahr 2024 bestätigt. 

Für das geplante Baugebiet heißt das, dass darauf zu achten ist, die bestehende Mischwasserkanalisation und die Kläranlage nicht weiter hydraulisch zu belasten.

Aufgrund der schlechten Versickerungswerte im Plangebiet wird als kostengünstigste Variante für die Abwasserbeseitigung im Baugebiet Mausberg IV die Einrichtung eines Trennsystems mit einer Rückhaltung in Form eines Erdbeckens angesehen. Die gedrosselte Ableitung sowie ein Notüberlauf werden an die bestehende Mischwasserkanalisation hergestellt. 

Die vorläufige Kostenprognose für die Erschließung des Baugebiets Mausberg IV ist im Ratsinformationssystem eingestellt. 

Zeithorizont: 
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der hydraulischen Überrechnung ist eine Überarbeitung der Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes mit entsprechender Fortschreibung der Begründung usw. erforderlich. 

Sobald die überarbeiteten Unterlagen vorliegen, werden diese dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt, sodass vermutlich im Laufe des Sommers 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger Öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 und daran anschließend der Satzungsbeschluss erfolgen kann. 

Anschließend ist die Erschließungsplanung durchzuführen, auf deren Grundlage dann eine entsprechende Ausschreibung für die Erschließungsmaßnahmen erfolgen kann. 

Mit der Erschließung des Baugebietes könnte bei planmäßigem Verlauf im Jahr 2026 begonnen werden. 


Ergänzende Anmerkung: 
Ergänzend ist zu erwähnen, dass durch das IB Arz ein erstes Sanierungskonzept für die bestehende hydraulische Belastung im Bestand – losgelöst von der Thematik Baugebiet Mausberg IV - erarbeitet wird.

Datenstand vom 12.05.2025 10:43 Uhr