Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG); Voruntersuchung der Anwesen Hofstraße 8, 10, 12 und 16; Vergabe der Arbeitsleistungen; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 12.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 01.08.2017 hat das Landratsamt Main-Spessart die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Durchführung der Voruntersuchungen am ehemaligen Gutshof des Klosters Himmelspforten in den Anwesen Hofstraße 8, 10, 12 und 16 erteilt.

Des Weiteren hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 25.08.2017 sowie der Bezirk Unterfranken (Unterfränkische Kulturstiftung) mit Schreiben vom 29.08.2017 die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zur Durchführung der Arbeiten erteilt.

Die entsprechenden Architektenleistungen wurden in Abstimmung mit dem Landratsamt Main-Spessart und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (Dr. Martin Brandl) öffentlich ausgeschrieben, und es gingen drei Angebote bei der Gemeinde Himmelstadt ein, welche auch Grundlage für die gestellten Förderanträge waren.

Demnach bietet das Architekturbüro Wiener und Partner, Kirchplatz 2, Karlstadt, die Arbeiten am kostengünstigsten an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf der Angebotsgrundlage des Architekturbüros Wiener, Karlstadt die Vergabe der Arbeiten zur Durchführung der Voruntersuchungen wie o.g. zu einem Bruttowert in Höhe von 50.077,50 €.
Die für den Eigenanteil der Gemeinde Himmelstadt erforderlichen Haushaltsmittel stehen im aktuellen Haushaltsplan 2017 bereit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:31 Uhr