Gemeinde Himmelstadt; BA 2017011
Daimlerstr. 35, Fl. Nr. 7925, Gemarkung Himmelstadt
Neubau Feuerwehrgerätehaus mit Kfz-Stellplätzen
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 16.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Daimlerstraße 35, Fl. Nr. 7925, der Gemarkung Himmelstadt ein Feuerwehrgerätehaus mit Kfz-Stellplätzen zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Der Bebauungsplan sieht für das Grundstück eine gewerbliche Nutzung vor. Ausnahmsweise können Anlagen für kirchliche, kulturelle oder soziale Zwecke zugelassen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben ausnahmsweise zulässig. Ein Teil des Gebäudes soll mit einem Pultdach errichtet werden. Der Bebauungsplan setzt für die Dachform Flach-, Shed- oder Satteldächer fest. Das geplante Pultdach erfordert eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Diese kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Dachform ist städtebaulich vertretbar und berührt die Grundzüge der Planung nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7925 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der erforderlichen Ausnahme wird zugestimmt. Mit der Erteilung einer Befreiung hinsichtlich der Dachform besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.06.2021 17:28 Uhr