Gemeindliche Beschlussfassung des Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2018 der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V.; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.01.2018 ö 6

Sachverhalt

Gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen der Mitgliedsgemeinden (Erlabrunn, Himmelstadt, Leinach, Margetshöchheim, Retzstadt, Thüngersheim, Zell a. Main, Zellingen) aus den Januarsitzungen 2017 werden die jährlichen Mitgliedsbeiträge durch den Lenkungsausschuss ermittelt und durch Gemeinderatsbeschluss festgelegt. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung geregelt (siehe §9 der Satzung). Gemäß §2 der Beitragsordnung setzt sich für ordentliche Mitglieder nach §3 Abs. 2 der Vereinssatzung, der jährliche Beitrag in Höhe von 1 € je Einwohner zusammen. Berechnungsgrundlage bilden die letzten gültigen amtlichen statistischen Einwohnerzahlen, gemäß der Erhebung des Statistischen Landesamtes (siehe Anhang). Da der Lenkungsausschuss aktuell keinen Grund sieht, die Höhe der Mitgliedsbeiträge zu ändern, beträgt der Mitgliedsbeitrag 2018 weiterhin 1 € je Gemeindebürger/in.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2018 1 € je Gemeindebürger/in beträgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:25 Uhr