Wasserrechtliche Gestattung Gerhard Thomas u. Göbel Theresia zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen Am Hirtengarten 8, Fl. Nr. 1293, Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 7

Sachverhalt

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Am Hirtengarten 8, Fl. Nr. 1293 der Gemarkung Himmelstadt wurde - wegen der Lage im Überschwemmungsbereich des Mains - eine wasserrechtliche Gestattung durch die Bauherrn nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei der Unteren Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Main-Spessart in Karlstadt beantragt. Mit Schreiben vom 22.01.2018 wurde die Gemeinde Himmelstadt um Stellungnahme zum wasserrechtlichen Verfahren gebeten. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

Beschluss

Gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Am Hirtengarten 8, Fl. Nr. 1293 der Gemarkung Himmelstadt werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:23 Uhr