Detter Thomas; BA 2018004 Nähe Am Burkardstuhl, Fl. Nr. 1311, Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Gartenlaube Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö 9

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 1311, Lage „Nähe Am Burkardstuhl“ der Gemarkung Himmelstadt eine Gartenlaube (Freisitz) errichten. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Der Flächennutzungsplan sieht in diesem Bereich Grünfläche vor. Die planungsrechtliche Beurteilung für Vorhaben im Außenbereich richtet sich nach § 35 BauGB. Dabei ist zu bedenken, dass der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt aus Sicht der Verwaltung vor, da das geplante Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht und die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist (§ 35 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB). Ob andere öffentliche Belange beeinträchtigt sind, ist durch das Landratsamt Main-Spessart festzustellen. Das Grundstück grenzt direkt an die Trasse der geplanten Ortsumgehungsstraße an. Die wegemäßige Erschließung ist nicht gesichert. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig und durch das Landratsamt Main-Spessart zu überprüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Gartenlaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 1311 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:16 Uhr