Vorstellung Planungskonzept Mausberg IV und V


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 05.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.07.2018 ö 6

Sachverhalt

Zu diesem Top ist Herr Dehmer vom Ing.-Büro Köhl anwesend.

Herr Dehmer erläutert das Planungskonzept für das betreffende Gebiet. Ein Teilbereich des Baugebietes liegt in der späteren Wasserschutzzone. Ein Termin mit dem Wasserwirtschaftsamt fand bereits statt. Das Wasserwirtschaftsamt hatte dabei rückgemeldet, dass die vorgestellte Lösung unter Einhaltung bestimmter Auflagen machbar ist. Gefordert werden:
  • Das Abwassersystem muss im Trennsystem erfolgen.
  • Bei Vollerschließung des Baugebietes ist ein Regenklärbecken vorzurichten.
  • Anlieger, die im vorgesehen Wasserschutzgebiet bauen, dürfen keine Keller tiefer als 2,50m Bodentiefe errichten. Zudem wird für die Entwässerung ein Hebewerk benötigt.
Der Entwässerungskanal für das Regenwasser benötigt am tiefsten Punkt ein Regenrückhaltebecken (Zusätzlich bei Vollerschließung ein Regenklärbecken). Diese Becken sind klassische Erdbecken für die keine hohen Anforderungen bestehen. Das Regenklärbecken muss in der Sole gesondert befestigt sein.

Herr Dehmer schlägt vor, das Baugebiet in Teilschritten zu erschließen und zunächst mit dem Bauabschnitt 1 zu beginnen. Hierfür wäre das Regenrückhaltebecken ausreichend.
Die Grundstücksgrößen im Baugebiet werden zwischen 500 und 700 qm betragen.
Bei den vorgestellten Planentwürfen sind Änderungen, z.B. bei der Straßenführung jederzeit möglich.

Der Bauabschnitt 1 könnte über Fichtenstraße oder Brunntalstraße erschlossen werden. Der Wirtschaftsweg an der Südspange kann weiter genutzt werden. Im Bauabschnitt 1 könnten so 23 Grundstücke entstehen. Das gesamte Baugebiet würde 80 Grundstücke umfassen. Ein Spielplatz ist derzeit nicht eingeplant.

Herr Dehmer geht im Anschluss auf die Problematiken und kritischen Punkte ein.
So gibt es Teilbereiche im Baugebiet, die noch im Mischwassersystem entwässert werden müssen. Dies betrifft ca. 7 - 8 Anwesen. Diese Problematik ist noch mit dem Wasserwirtschaftsamt abzuklären.

Problematisch ist auch, dass das Urgelände nicht tief eingeschnitten werden kann, sondern das Gelände eher aufgebaut werden muss. Herr Dehmer geht von einer Höhenabweichung von +- 0,80m zum Urgelände aus.
Die Gemeinde müsste zudem in Vorleistung gehen.
Herr Dehmer schlägt folgendes weiteres Vorgehen vor:
  1. Grunderwerb tätigen
  2. Bebauungsplan erstellen und möglichst schnell einsteigen, da die Planung ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen wird.
  3. Tiefbauplanung, Detailplanung
  4. Ausschreibung, Versand, Vergabe
  5. Bauausführung
Herr Brand, Bauamt, Verwaltungsgemeinschaft Zellingen konkretisiert. Zunächst sind mit den Grundstückseigentümern Vorverträge zu verhandeln. Die tatsächlichen Kaufverhandlungen sollten erst kurz vor dem Bebauungsplan erfolgen. Vorgeschlagen wird zudem eine Option für den Erwerb von Bauplätzen.

Das Gremium erkundigt sich zur Dimension des Regenrückhaltebeckens. Herr Dehmer schlägt vor, die Größe des Beckens zunächst an die Gegebenheiten des Bauabschnitts 1 anzupassen. Das Becken wird nach Volumen berechnet. Die benötigten Drosselschächte sollte jedoch gleich für das gesamte Baugebiet ausgelegt werden.

Das Regenklärbecken ist bei Ausführung des Bauabschnittes 1 nicht erforderlich. Es ist jedoch sinnvoll, die Bauausführung mit einzuplanen. Das Regenklärbecken wird nach der Fließgeschwindigkeit berechnet und ist deshalb wesentlich kleiner.

Herr Brand erläutert, welche Aufgaben bei der Bebauungsplanerstellung auf die Verwaltung zukommen. Es muss z.B. ein Leerstandskataster erstellt werden.
Zudem wird über aktuelle Förderprogramme informiert, die jedoch die Innenentwicklung von Ortschaften fördern, nicht die Außenentwicklung. Aufgrund des geringen Leerstandes im Innerortsbereich, wird aber davon ausgegangen, dass Himmelstadt nicht im Rahmen dieser Förderprogramme gefördert werden kann. Aus Sicht der Verwaltung und des 1. Bürgermeisters ist deshalb eine Außenentwicklung der Gemeinde zu bevorzugen.

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz gibt bekannt, dass er mit Herr Koch telefoniert hat, damit noch in diesem Jahr das Wasserschutzgebiet festgelegt wird.
Das Gremium erkundigt sich zur Dimensionierung des Abwasserkanals. Gefragt wird, ob der Kanal im Brunntal dann noch ausreichen wird. Herr Dehmer erläutert, die Dimensionierung der Rohre für Schmutzwasser erfordert ein konstant 250er Rohr. Für Regenwasser wird ein größerer Umfang mit mindestens 300er Durchmesser benötigt.
Das Regenrückhaltebecken sollte mindestens das Volumen eines 5jährigen Starkregenereignisses aufnehmen können. Herr Dehmer plant das Becken aber für ein 10jähriges Starkregenereignis.

Es wird vorgeschlagen, dass der Bebauungsplan weiterhin auch Teile beinhalten sollte, die im zukünftigen Wasserschutzgebiet liegen. Aufgrund der geringen Erweiterungsalternativen der Gemeinde sollte dies berücksichtigt werden.
Die Erschließungskosten der Grundstücke sind beim Verkauf an Bauinteressenten mittlerweile ein deutlicher Faktor. Es ist davon auszugehen, dass der Quadratmeterpreis aufgrund dessen bei Grundstückserwerb so deutlich zwischen 100 und 200 € liegen wird.

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz dankt Herr Dehmer für die Vorstellung des Planungskonzeptes.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 07.06.2021 17:05 Uhr