Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Antrag zur Anbringung eines Verkehrsspiegels; Information


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 02.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.08.2018 ö 4

Sachverhalt

Am 28.06.2018 ging in der Gemeinde Himmelstadt der Antrag auf Anbringung eines weiteren Verkehrsspiegels im Bereich der Oberen Ringstraße - westlicher Ast - ein. Antragsteller waren Sabine und Willi Stamm, deren Anliegen von weiteren Bewohnern unterstützt wird.

Grund für den Spiegel ist die Unübersichtlichkeit der Brückenstraße beim Ausfahren aus der Unteren Ringstraße - westlicher Ast - in Richtung B 27.

Nach der Vollzugsbekanntmachung 43.5 zu § 43 StVO ist ein Verkehrsspiegel keine Verkehrs-einrichtung und auch kein Verkehrszeichen im Sinne der StVO. Erweist sich die Aufstellung des Spiegels als notwendig, ist dies ausschließlich Sache des Straßenbaulastträgers. Die Kosten für die Anschaffung, Aufstellung und Unterhaltung eines Verkehrsspiegels sind jedoch regelmäßig vom Antragsteller zu tragen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt aus Gründen der verbesserten Sicherheit der Anbringung eines Verkehrsspiegels im Bereich westlicher Ast der Oberen Ringstraße zu. Ein entsprechender Antrag ist an den Straßenbaulastträger zu richten unabhängig davon, ob dieser die Kosten für den Spiegel übernimmt oder nicht. Die Größe richtet sich nach dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:00 Uhr