Einrichtung von WLAN/Hotspots im Gemeindebereich; Vergleich von Möglichkeiten; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 11.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 11.10.2018 ö 1

Sachverhalt

Im Frühjahr 2018 beschäftigte sich der Gemeinderat Himmelstadt bereits mit der Errichtung von WLAN/Hotspots im Gemeindebereich.
Zu der Sitzung am 1. März 2018 war Herr Zelezny und Herr Müller von der Energieversorgung Karlstadt anwesend, die das jeweilige Angebot der Mietvariante und der Kaufvariante für WLAN Hotspots vorgestellt hatten.
Zu einem Beschluss kam es nicht. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Angebote und Fördermöglichkeiten zu vergleichen.

Mittlerweile gibt es ein neues Angebot der Energieversorgung Karlstadt. Dieses wurde mit der Ausführung durch das BayernWLAN-Programm des Freistaates Bayern und mit dem des Bayernwerks verglichen. Außerdem gibt es noch die Zusatzmöglichkeit, einen Gutschein in Höhe von 15.000,00 € über die EU zu beantragen.

Aus dem VGem-Bereich haben sich die Gemeinde Retzstadt und der Markt Zellingen jeweils für das Mietmodell der EVK entschieden.

Dem Gemeinderat werden die jeweiligen Möglichkeiten vorgestellt:





Möglichkeit 1 – Mietmodell EVK

  • Angebot v. 10.10.2018
  • Vertragslaufzeit: 4 Jahre
  • Standorte:        2 Accesspoints am Kirchplatz/Rathaus
2 Accesspoints an der Mehrzweckhalle/Grundschule

Management Service je AP (4 x 13,00 €)
52,00 €
Gerätemiete
180,27 €
+ 19 % UST.
44,13 €
Gesamtkosten monatlich brutto
276,40 €

  • Nicht im Angebot enthaltene Leistungen:        - Verkabelung im Haus (Netzwerk und Strom)
                                                       - Bereitstellung der Internetanbindung
                                                       - nötige Tiefbauarbeiten

  • Durchführung: nach Auftragsvergabe durch die EVK

Vorteile
Nachteile
+ alles in einer Hand
- teurer, als andere
+ EVK ist Vorort
- Zusatzleistungen
+ bereits mehrere Standorte im Bereich MSP








Möglichkeit 2 – Kaufmodell EVK

  • Angebot v. 10.10.2018
  • Vertragslaufzeit: 4 Jahre
  • Standorte:        2 Accesspoints am Kirchplatz/Rathaus
2 Accesspoints an der Mehrzweckhalle/Grundschule

Auftragswert
8.653,05 €

+ 19 % UST.
1.644,08 €

Gesamtkosten einmalig
10.297,13 €




+ zusätzlich laufende Kosten für Managemet Service je AP
52,00 €
(monatlich)

  • Nicht im Angebot enthaltene Leistungen:        - Verkabelung im Haus (Netzwerk und Strom)
                                                       - Bereitstellung der Internetanbindung
                                                       - nötige Tiefbauarbeiten

  • Durchführung: nach Auftragsvergabe durch die EVK

Vorteile
Nachteile
+ alles in einer Hand
- teurer, als andere
+ EVK ist Vorort
- Zusatzleistungen
+ bereits mehrere Standorte im Bereich MSP

+ nur noch geringe monatliche Kosten








Möglichkeit 3 – Ausführung über BayernWLAN-Programm

  • Beispiel hier: Reguläres BayernWLAN; ein oder mehrere AP an einem Standort
  • Förderung über Standortvertrag:        - max. 2 kommunale Standorte bis zu 5.000,00 € brutto
- zusätzliches Budget für touristisch relevante Standorte  
  bis zu 2.500,00 € brutto
  • bezahlt werden Ersteinrichtungsarbeiten wie Verlegung von Datenkabeln, Potentialausgleich von Außenaccesspoints, Mauer- und Malerarbeiten, Kosten für Ortsbegehung

Kosten monatlich z. B. Standort mit Accesspoint Outdoor (Kirchplatz)
Grundentgelt je Standort
4,62 €

Accesspoint Outdoor
25,55 €

Summe brutto
30,17 €

+ Kosten für Internetanschluss (brutto incl. Skonto)


gestaffelt nach Leistung z. B. VDSL (ca. 400 Nutzer)
34,37 €

Gesamtkosten monatlich brutto
64,54 €




+ Kosten einmalig für Ortsbegehung


entweder „Premium“ mit Ausleuchtungsmessung
518,28 €

oder „Basic“
345,15 €


  • Durchführung:        1) Standortvertrag abschließen für jeden gewünschten Standort, sowie  eigener Standortvertrag für touristische Standorte (genehmigungsvorbehalt durch BayernWLAN, abhängig von verfügbaren  Haushaltsmitteln)

2) Ortstermin über Formular mit Vodafone bestellen und durchführen
zur Festlegung der Art und Anbringungsorte

3) Ergebnis wird von Vodafone protokolliert; Gemeinde muss das
Ergebnis bestätigen

4) Formular BayernWLAN Auftrag an Vodafone, Mitteilung wann
Vorleistungen ungefähr fertig gestellt sind

5) Vorleistungen durchführen, danach Fertigmeldung an BayernWLAN

6) Nach Fertigmeldung werden durch Techniker von Vodafone die
Montage der AP durchgeführt und BayernWLAN in Betrieb genommen

7) Vodafone überwacht die Funktion, meldet sich im Fehlerfall bei der
Gemeinde und führt Reparaturen durch  

8) Gemeinde kann das BayernWLAN konfigurieren und zahlt die
monatlichen gebühren

Vorteile
Nachteile
+ Förderung
+ relativ günstige monatliche Kosten
- Vorleistungen sind selbst zu machen,  
  hierfür muss wieder eine Firma beauftragt
  werden
- Förderung auf 2.500,00 € gedeckelt je AP,  
  max. 5.000,00 €
- mehrere Anlaufstellen:
  Gemeinde - Vodafone – BayernWLAN –
  Firmen
- Vodafone ist nicht direkt Vorort
- Wer ist für die Konfiguration zuständig?  





Möglichkeit 4 – Ausführung über Bayernwerk

  • kein konkretes Angebot
  • mehrere Preisindikationen: z. B. für 1 Basis Hotspot:

Einrichtung einmalig
1.500,00 €
Betrieb monatlich
110,00 €

  • enthalten ist hier der Internetzugang, die erforderliche Hardware und der Betrieb des Hotspots
  • Voraussetzung ist, dass die Gemeinde über einen leistungsfähigen Anschluss an das Breitbandnetz verfügt (DSL)
  • eine individuelle Hotspotplanung incl. verbindlichem Angebot liegt bei 800,00 € und wird bei Beauftragung des Konzepts erstattet bzw. verrechnet
  • hier ist die Einholung eines Angebots erforderlich, um mehrere Informationen zu erhalten

Vorteile
Nachteile

- kein konkretes Angebot, Zusatzkosten bei
  Beauftragung eines Konzepts?


Zusatzmöglichkeit – Förderung über WiFi4EU

Die Europäische Union fördert im Rahmen des Programms WiFi4EU die Einrichtung öffentlicher und kostenfreier WLAN-Hotspots – mit Gutscheinen im Wert von 15.000,00 €. Allerdings läuft die Bewerbung hierfür online nach dem „Windhundverfahren“ ab.

Ein erstes Bewerbungsverfahren wurde hier im Juni wegen technischer Fehler abgebrochen.
Die EU-Kommission beabsichtigt, den nächsten Aufruf für WiFi4EU in den letzten beiden Oktoberwochen durchzuführen. Für die Einreichung von Anträgen sollen allerdings nur drei Tage Zeit sein.
Dem Aufruf steht ein Budget für über 2.500 Voucher zur Verfügung. Circa sechs Wochen nach Beantragung sollen die Antragsteller per E-Mail über das Ergebnis informiert werden. Anschließend werden die Voucher verteilt und die Finanzhilfevereinbarung bis spätestens 31.12.2018 unterzeichnet.
Danach wählen die begünstigten Kommunen unter Einhaltung des nationalen Vergaberechts den IT-Dienstleister zur Umsetzung des Vorhabens aus. Ist die Installation vor Ort abgeschlossen und das neue Netz betriebsbereit, wird dies vom jeweiligen IT-Dienstleister über das Portal an die Kommission gemeldet. Erst dann wird der Voucher direkt an das IT-Unternehmen ausgezahlt. Die Kommune muss lediglich die Betriebsfähigkeit bestätigen.

Vorteile
Nachteile
- hohe Fördersumme
- nicht garantiert, dass die Gemeinde
  Förderung erhält
- selbstständige Beauftragung von Firmen

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Errichtung von WLAN-Hotspots zu .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

Datenstand vom 07.06.2021 16:57 Uhr