Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Vereidigung des neugewählten 1.Bürgermeisters
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 18.11.2018 wurde Herr Herbert Hemmelmann zum neuen 1.Bürgermeister der Gemeinde Himmelstadt gewählt.
Auf Grundlage des Art. 27 Absatz 3 des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG) in Verbindung mit Art. 31 Absatz 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ist der neugewählte 1.Bürgermeister durch den ältesten anwesenden Gemeinderat / der ältesten anwesenden Gemeinderätin zu vereidigen.
Das älteste Mitglied im Gemeinderat, Frau Marie-Luise Schäfer, nimmt dem neu gewählten 1.Bürgermeister Herbert Hemmelmann den in Art. 31 Absatz 4 GO vorgeschriebenen Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Datenstand vom 07.06.2021 14:55 Uhr