Schuhmann Thomas u. Kristina; BA 2018010 Lindenweg 4, Fl. Nr. 547/4, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage Beratung u. Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.12.2018 ö 11

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Lindenweg 4, Fl. Nr. 547/4 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg III“ der Gemeinde Himmelstadt. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Die geplante bergseitige Wandhöhe des Wohnhauses überschreitet die maximal zulässige bergseitige Wandhöhe von 6,50 m an der Nordostseite um ca. 0,50 m und an der Südwestseite um ca. 0,22 cm. Die maximale Firsthöhe wird um ca. 0,37 m überschritten. Der Bebauungsplan sieht Auffüllungen und Abgrabungen bis maximal 1,50 m vor. Bei der geplanten Auffüllung von ca. 2,25 m für die Terrasse liegt somit eine Überschreitung von ca. 0,75 m vor. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Befreiungen städtebaulich vertretbar. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Lindenweg 4 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich bergseitiger Wandhöhe, Firsthöhe und Auffüllung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 14:55 Uhr